DSGVO: Informationspflichten der Anbieter umsetzen

Zu der heutigen Veröffentlichung des zweiten Teils des Untersuchungsberichts der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung durch soziale Medien erklärt Tabea Rößner, netzpolitische und verbraucherschutzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Ergebnisse der zweiten Studie zeigen: Die Anbieter haben ihre Hausaufgaben noch lange nicht erfüllt, die von der DSGVO beabsichtigte stärkere Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Daten ist nicht erfüllt. So informieren die Anbieter nicht nur im Vorfeld der Datenerhebung ungenügend, auch die Auskunft über genutzte Daten ist unvollständig, in englischer Sprache oder unpraktischen Formaten oder wird gar nicht erst erteilt. Verbraucherinnen und Verbrauchern können ihre personenbezogenen Daten so nicht ausreichend kontrollieren, ihre Rechte auf Berichtigung, Sperrung oder gar Löschung nicht durchsetzen. Und das, obwohl es eigentlich genügend Zeit gab, die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Die Bundesregierung muss nun dringend dafür Sorge tragen, dass die Diensteanbieter ihre Auskunftspflichten vollständig, einheitlich und transparent umsetzen und die Datenschutzbehörden in die Lage versetzen, die Erfüllung der Pflichten auch entsprechend zu überwachen.“

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