Mehr barrierefreie Bücher? Nicht mit diesem Gesetzentwurf

Zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie (BT-Drs. 19/3071), der heute im Bundestag verabschiedet wird, erklären Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Netz- und Verbraucherpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Mal wieder verpasst die Bundesregierung eine Chance, Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der „Marrakesch-Richtlinie“ hätte den Zugang zu Literatur für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Menschen verbessern sollen. Stattdessen könnte sich die Situation sogar verschlechtern, weil die Bundesregierung die EU-Richtlinie nur mangelhaft umsetzt. Anstatt die gemeinnützig arbeitenden Blindenbibliotheken finanziell zu unterstützen, werden diese mit noch mehr bürokratischen Hürden konfrontiert.

Aktuell sind nur fünf Prozent der Bücher in barrierefreien Formaten erhältlich. Die Einrichtungen, die Literatur in barrierefreie Formate umwandeln, müssen auch künftig eine Ausgleichszahlung an Verlage sowie Autorinnen und Autoren zahlen und jedes Werk einzeln melden. Diese Regelung ist äußerst starr und ignoriert den Ermessensspielraum der Richtlinie. Dabei sind die Einnahmen, die Verlage durch die Vergütung erzielen, nur marginal und stehen in großem Missverhältnis zum hohen bürokratischen Aufwand der Meldepflicht für die übersetzenden Stellen.

Deshalb fordern wir mit unserem Entschließungsantrag, dass die Bundesregierung von dieser starren Verpflichtung absieht. Stattdessen ist eine Ausnahmeregelung nötig, dass keine Vergütungspflicht besteht, wenn die Übersetzung eines Buches ohne Gewinnabsicht angefertigt wird und der Autorin oder dem Autor nur ein geringer finanzieller Nachteil droht. Zudem müssen Bund und Länder die übersetzenden Stellen dauerhaft finanziell unterstützen, damit deutlich mehr Bücher in barrierefreie Formate übertragen werden und Urheberinnen und Urheber angemessen vergütet werden können.“

Den Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie (BT-Drs. 19/5121) finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/051/1905121.pdf

 

Hintergrund:

Der Vertrag von Marrakesch wurde bereits 2013 geschlossen. Er soll den Zugang zu Literatur für Seh- und Lesebehinderte Menschen verbessern und den internationalen Austausch barrierefreier Buchformate ermöglichen. Die entsprechende EU-Richtlinie (2017/1564) hätte bis zum 11. Oktober 2018 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Die Richtlinie verlangt keine generelle Vergütungspflicht für die übersetzten Formate.

Barrierefreie Formate sind beispielsweise Bücher in Braille-Schrift, navigierbare Hörbücher in einem Format, das auch Informationen wie Seitenzahlen enthält, Dateien oder Bücher in vergrößerter Schrift. Vor allem Blindenbibliotheken, aber auch einzelne Hochschulen und Gemeindebüchereien übertragen Literatur in barrierefreie Formate. Blindenbibliotheken finanzieren sich hauptsächliche über Spenden und erhalten Zuschüsse der Länder und Kommunen, nicht jedoch vom Bund.

 

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