Kleine Anfrage zu Unfällen und Störungen durch herabstürzende Flugzeugteile – Hausaufgaben für die Bundesregierung

Am 6. Juni 2018 stürzte ein fast 1,60 Meter großes Flugzeugteil über Mainzer Wohngebiet ab. Der Fall wird weder von der Polizei noch durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung weiterverfolgt. Anlässlich der Antworten des Bundesverkehrsministeriums auf die schriftlichen Fragen der Mainzer Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu diesem Ereignis reichte sie am 2. Juli 2018 gemeinsam mit ihrer Fraktion eine Kleine Anfrage bei der Bundesregierung ein. Hierzu erklärt Rößner:

„Die bisherigen Antworten des Bundesverkehrsministeriums auf meine schriftlichen Fragen waren absolut unbefriedigend. Denn der Mainzer Fall offenbart nicht nur eine unklare Gesetzeslage, sondern gleichzeitig auch ein Wirrwarr an Zuständigkeiten zwischen den Behörden. Das kann nicht sein! Für Menschen, die von solchen dramatischen Beinahe-Unfällen betroffen sind, muss klar sein, an wen sie sich wenden können und wer ihnen tatsächlich auch weiterhelfen kann. Denn über Wohngebieten herabstürzende Flugzeugteile sind keine Lappalie. Wenn dabei Sachschäden entstehen, haben Betroffene schlechte Karten, den Verursacher haftbar zu machen. Der kann nämlich nach aktueller Gesetzeslage einfach unerkannt weiterdüsen, weil niemand ermitteln kann oder will. Dazu kommt mit Blick auf die Flugsicherheit die wichtige Frage, wie solche Ereignisse zukünftig verhütet werden sollen, wenn sie noch nicht einmal aufgeklärt werden. Deswegen bohren wir mit unserer Kleinen Anfrage nach, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über solche und ähnliche Fälle besitzt.

Mit der Kleinen Anfrage bekommt die Bundesregierung eine unbequeme, aber absolut notwendige Hausaufgabe für die Sommerpause von mir. Vielleicht tut es ihr ja gut, angesichts der aktuellen Situation endlich auch einmal wieder Sachfragen auf dem Tisch zu haben, die die Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen.

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