Neues Bundesarchivrecht höhlt Auskunftsrechte der Presse aus

Zu aktuellen Fällen der Verweigerung auf Auskunft auf Grundlage des neuen Bundesarchivgesetzes, erklärt Tabea Rößner:

„Das gerade geänderte Bundesarchivrecht kommt Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz gerade recht. Schon wieder beruft man sich auf die neuen bundesarchivrechtlichen Regelungen, um Fragen abzublocken, die die Spitzeleien des BND gegenüber dem Spiegel aus den 1950er und 60er Jahren endlich klären sollen – siehe hier ein Ausschnitt aus der Begründung des Bundeskanzleramts/BND im aktuellen Fall vor Gericht. Bis vor kurzem hatte man es da nicht so leicht, nun spielt ihnen das neue Gesetz in die Hände. Wie in diesem Verfahren kann man sich nun in zahlreichen Fällen auf nebulösen Quellen– und Methodenschutz stützen und brisante Akten ein für allemal schließen. Es ist unverantwortlich, wie hier ein Gesetz interessengelenkt zu Lasten der Öffentlichkeit umgesetzt wurde.“

 

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