Fall Bad Kreuznach: Keine Abschiebung während der Ausbildung!

Zur Abschiebung einer Armenierin aus Bad Kreuznach erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Die zuständige Ausländerbehörde muss sicherstellen, dass eine Abschiebung während einer Ausbildung nicht vollzogen wird. Menschen steht in der Regel eine Duldung zu, wenn sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnehmen oder aufgenommen haben. Sie haben einen Anspruch, für die Dauer der Ausbildung in Deutschland zu bleiben.

Außerdem müssen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darauf verlassen können, dass während dieser Zeit nicht abgeschoben wird. Sollte sich diese Praxis etablieren, führt das möglicherweise dazu, dass Menschen, die eine Duldung haben, weniger Chancen auf eine Ausbildung haben. Dieses Zustand gilt es in jedem Fall zu vermeiden. Bislang kennen wir nur Fälle aus Bayern, in denen die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung vorliegen, sie aber dennoch verweigert wird.

Eine gelungene Integration: Das darf kein leeres Versprechen sein – wir müssen auch die Chancen dafür bieten. Und dazu gehört in erster Linie der Zugang zum Arbeitsmarkt. „

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