Netzwerkdurchsetzungsgesetz umfassend beraten!

Maas Schnellschuss ist unausgegoren und nicht kohärent

Anlässlich der 1. Lesung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Bundestag, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien und digitale Infrastruktur von Bündnis 90/Die Grünen:

„Vor vier Jahren war es ganz ähnlich, als mit dem Leistungsschutzrecht ein derart schlecht gemachtes Gesetz durchs Parlament gepeitscht wurde. Das Resultat: Außer Kosten für Anwälte und der Beschäftigung der Gerichte hat es bisher nichts gebracht. Das gleiche ist bei dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu befürchten, bei dem der Zwist der Großen Koalition heute deutlich zutage getreten ist. In den eigenen Reihen der Koalitionsfraktionen ist laute Kritik zu vernehmen, denn Maas‘ Netzwerkdurchsetzungsgesetz wirft viele Fragen auf. Nach einem Jahr Runder Tische, offener Briefe und Task Forces der Bundesregierung kommt nun der Schnellschuss des Bundesjustizministers. Zudem hat die Bund-Länder-Kommission zur Medienregulierung genau dieses Thema ausgeblendet, obwohl es in den Landesmedienanstalten hinreichend Erfahrungen gibt und Vorschläge auf dem Tisch lagen, wie man die Löschung strafrechtlich relevanter Inhalte durchsetzen kann.

Das Ansinnen des Gesetzes ist grundsätzlich richtig: Strafrechtlichen Äußerungen oder Darstellungen muss auch im Internet mit allen rechtsstaatlichen Mitteln konsequent entgegengetreten werden. Dennoch hinkt das Gesetz an allzu vielen Stellen. Maas setzt nur bei den Plattformbetreibern an und riskiert damit übereifriges Löschen, gleichzeitig ist das Gesetz nicht kohärent mit bereits bestehenden Regelungen. Wir brauchen breite Antworten: Plattformen müssen ihrer Verantwortung in transparenter Weise nachkommen. Sie können aber nicht die Rolle von Richtern übernehmen. Wir müssen existierendes Recht effektiv und schnell anwenden. Dazu gehört auch, dass Ermittlungsbehörden und Gerichte endlich personell und fachlich aufgestockt werden. Auch die Landesmedienanstalten müssen in die Lage versetzt werden, ihren Auskunftsanspruch durchzusetzen. Medienkompetenz, Beratung, zivilgesellschaftliches Engagement sind weitere Punkte auf der Liste. SPD- und Unionsfraktionen wollen nachbessern – bisher ist davon nicht viel zu sehen und von Einigkeit erst recht nicht. Ich erwarte, dass es für dieses Gesetz ausreichend Beratungszeit und Anhörungen gibt. Es darf nicht sein, dass ein derart mit heißer Nadel gestrickter Gesetzesentwurf noch schnell vor Ende der Legislatur einfach so durchgebracht wird.

Mit unserem Antrag „Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ (BT-Drs.: 18/11856) fordern wir einen breiteren Ansatz. Unseren Antrag und weitere Informationen kann man hier nachlesen.“

 

 

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld