Fake News: Journalistische Kompetenz entgegen setzen

Anlässlich des von Bundesjustizminister Maas vorgestellten und heute im Bundeskabinett zu beschließenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und unserem Grünen Antrag „Transparenz und Recht im Netz“ erklärt Tabea Rößner:

„Wie stark gezielte Falschmeldungen den gesellschaftlichen Diskurs tatsächlich verschieben, welchen Einfluss Social Bots auf den Meinungsbildungsprozess haben und wie groß der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist, darüber streiten sich die Fachleute. Maas‘ Gesetzesinitiative entspringt daher eher dem Aktionismus, als einer nüchternen Analyse – und greift vielfach zu kurz. Klar ist aber: Das Potenzial, über das Internet Einfluss auf den Meinungsbildungsprozess zu nehmen, ist enorm. Falschmeldungen, Verleumdungen und Beleidigungen finden im Netz eine rasante Verbreitung. Es bedarf aber für die unterschiedlichen Phänomene unterschiedlicher Antworten – und eines umfassenden Konzepts.

 Social Bots können uns nutzen, aber auch Schaden anrichten. Menschen sollen daher erkennen können, ob sie mit Menschen oder mit Maschinen kommunizieren – deshalb wollen wir eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots einführen. Fake News können den demokratischen Diskurs erheblich stören: Gezielten Falschmeldungen sollen wir daher auch gezielt entgegen treten. Für nicht strafbare Falschmeldungen hat Maas aber keine Antworten parat. Das wollen wir ändern. Hier sollten vor allem diejenigen ran, die sich professionell mit Nachrichten beschäftigen: Journalistinnen und Journalisten. Zwar ist es die Aufgabe aller Medien, über Falschmeldungen aufzuklären, allen voran der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der ja zuletzt auch mit dem Projekt faktenfinder einen begrüßenswerten Vorstoß gemacht hat. Allerdings kann über in sozialen Netzwerken kursierende Falschmeldungen letztlich effektiv auch nur dort aufgeklärt werden. Wir wollen, dass unabhängige, professionelle Rechercheeinheiten sich dieser Sache annehmen und transparent und informativ über eine Falschmeldung aufklären und die entsprechenden Fakten bereitstellen – das erhöht sogar die Meinungsvielfalt und trägt zu einem lebendigen Diskurs bei. Zwar sind die Internetdiensteanbieter inhaltlich nicht verantwortlich, sie sollten aber ihrer Verantwortlichkeit über ihre Angebote gerecht werden, indem sie zur Finanzierung dieser Aufklärungsarbeit über einen unabhängigen Recherchefond beitragen.

Auch bei Rechtsverstößen auf Plattformen müssen die Unternehmen verstärkt in die Pflicht genommen werden und Ansprechpartner benennen, die sich um die Rechtsverstöße auf ihren Plattformen kümmern. Wir haben bereits eine Menge guter Regelungen, es mangelt aber häufig an Rechtsdurchsetzung. Wir brauchen daher ein effektives Beschwerdemanagement für Inhalte, die strafbar sind. Dazu gehört eine möglichst zügige Bearbeitung von Beschwerden und bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit auch Löschung der betreffenden Inhalte.

 In vielen Bereichen könnten die Landesmedienanstalten die Einhaltung dieser Regelungen überwachen, die ja bereits die Aufsicht über Angebote im Netz verantworten und mit der Materie erfahren, zudem auch staatsfern organisiert sind. Maas kehrt dieses System aber um: Es ist überaus kritisch, dass auf einmal das Bundesamt für Justiz über Fragen entscheiden soll, die die Medien- und Meinungsfreiheit laut Artikel 5 Grundgesetz betreffen. Der Gesetzgeber täte gut daran, diese Thematik möglichst staatsfern entscheiden zu lassen und die Fachkompetenz der bestehenden Institutionen, wie der Landesmedienanstalten, zu stärken. Es ist dringend nötig, etwas zu tun, aber man muss es mit Bedacht machen: Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen blieben Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt gewahrt.“

 

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