Statement: Bundesarchivrecht

Statement von Tabea Rößner anlässlich der heutigen Abstimmung über die Gesetzes-Novelle zum Bundesarchivrecht:

„Die Koalition hat bei der Diskussion über das neue Bundesarchivrecht erstaunliche Beratungsresistenz bewiesen. Wie wir immer wieder angemahnt haben, enthält das Gesetz mehrere Passagen, die den Zugang zu wichtigen Verwaltungsakten auf vielfältige Weise erschweren. Dabei war eigentlich eine erhöhte Nutzerfreundlichkeit das erklärte Ziel bei der Novellierung dieses Gesetzes.

Den Behörden werden nach dem neuen Gesetz viele Schlupflöcher gewährt, so dass sie Unterlagen vor den Augen der Öffentlichkeit zurückhalten können. Insbesondere die Sonderregelung für Geheimdienste gefährdet aktiv unsere Demokratie. Wenn Geheimdienste selbst entscheiden können, welche Akten sie an das Bundesarchiv geben, werden Skandale wie die NSU-Morde oder die Landesverratsaffäre niemals aufgeklärt werden können. Die Öffentlichkeit hat aber ein Recht, vom Fehlverhalten der Geheimdienste zu erfahren. Der Zugang zu diesen Unterlagen ist daher die Voraussetzung für eine kritische und aufgeklärte Öffentlichkeit und somit für eine lebendige Demokratie.

Die Bundesarchivrecht-Novelle enttäuscht alle Hoffnungen, das Bundesarchiv für die moderne Informationsgesellschaft fit zu machen.“

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