Foto: "Atomkraft? Nein Danke! " von Bündnis 90/Die GRÜNEN NRW, via https://www.flickr.com/photos/gruenenrw/8046471446/, lizensiert unter Attribution-ShareAlike 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

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Persönliche Erklärung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung

Gemeinsam mit anderen Bundestagsabgeordneten meiner Fraktion, wie Bärbel Höhn, Oliver Krischer oder Sylvia Kotting-Uhl habe ich diese persönliche Erklärung abgegeben um zu erläutern, warum wir diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben:

 

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung zur zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung:

Jahrzehntelang haben die vier großen Energiekonzerne in Deutschland mit der Produktion von Atomstrom Milliarden verdient und gleichzeitig Unmengen an radioaktivem Müll produziert, der nachfolgende Generationen noch lange belasten wird.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Kommission zur Finanzierung des AKW-Rückbaus und der Atommüllendlagerung (KFK) kommt zu spät und er überträgt das Risiko der letztlich unabsehbaren Kostensteigerungen im weiteren Umgang mit dem Atommüll an die Steuerzahler*innen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der KFK-Empfehlungen stellt aber auch sicher, dass die Atomkonzerne für die Beseitigung des hochgefährlichen Atommülls zahlen. Für Stillegung und Rückbau werden die Unternehmen bis 2040 rund 60 Milliarden Euro aufwenden müssen. Ihre Rückstellungen dafür werden sie künftig transparent mit liquiden Mitteln unterlegen müssen. Dies wird von Bundesregierung und Bundestag überprüft. Ihre Rückstellungen von bisher gut 17 Milliarden für die Finanzierung von Zwischen- und Endlagerung des Atommülls müssen die Konzerne an den Staat in bar übertragen. Hinzu kommt ein Risikoaufschlag von 35 Prozent, um künftige Risiken abzudecken, es wird also ein 24 Milliarden starker öffentlich-rechtlicher Fonds gebildet. Damit wird dem Risiko der Steuerzahler*innen, bei Insolvenz oder Unternehmensumbildung der Konzerne die gesamten anfallenden Atommüllkosten tragen zu müssen, begegnet.

Im Zuge der Debatte um den Gesetzentwurf konnten die Atomkonzerne dazu bewegt werden, die meisten ihrer Klagen im Atomsektor zurückzuziehen. Die beiden Klagen mit dem tatsächlich relevanten Finanzvolumen bleiben allerdings bestehen: die Klage gegen die Brennelementesteuer und die Klage Vattenfalls vor dem Washingtoner Schiedsgericht ICSID. Sollten diese erfolgreich sein, könnten sich die Konzerne darüber bis zur Hälfte ihrer Einzahlungen in den Entsorgungsfonds wieder zurückholen.

Mit dem Urteil der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht in höchstrichterlicher Instanz der Klage der EVU gegen den Atomausstiegsbeschluss von 2011 eine klare Absage erteilt. Das lässt vermuten, dass es sich auch bei der Klage gegen die Brennelementesteuer nicht dem Rechtsverständnis der Atomkonzerne anschließt. Wir halten aber nicht nur die bisherige Erhebung der Brennelementesteuer für rechtens, sondern auch ihre Fortführung solange die AKWs laufen. Die finanzielle Beteiligung der Atomkonzerne z.B an den Sanierungskosten der Asse wird über die Brennelementesteuer gewährleistet und eine solche Beteiligung ist absolut sachgerecht.

Die zweite finanzrelevante Klage ist die von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID. Es ist unwahrscheinlich, dass sich das Schiedsgericht in Washington die Rechtsauffassung unseres Bundesverfassungsgerichts zueigen macht, gelten doch vor Schiedsgerichten vor allem die Interessen und Investitionen von Unternehmen als Leitlinien des Rechtsempfindens. Politisch hat Vattenfall keinerlei Begründung mehr, Klage vor diesem Internationalen Schiedsgericht zu führen, das für die Fälle installiert wurde, in denen nationale Gerichte einem Investor keine Gerechtigkeit widerfahren lassen. Das BVerfG hat Vattenfall mit seinem Urteil bereits Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Der Auftrag an die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung ist also klar: Sie muss dafür Sorge tragen, dass auch diese Klagen zurückgenommen werden. Das ist sie dem versprochenen Rechtsfrieden schuldig. Dabei kann sie auf unsere Unterstützung zählen.

Gerade als grüne Abgeordnete, die immer gegen die unverantwortliche Nutzung der Atomkraft gekämpft haben, stehen wir auch für das Suchen nach verantwortlichen Lösungen der Probleme, die uns nach Abschalten der Atomkraftwerke bleiben. Dieses Gesetz ist eine Notoperation, weil es zu spät kommt. Es rettet, was zu retten ist, und schützt damit die Steuerzahler*innen vor noch größeren Risiken. Deshalb stimmen wir ihm zu.

Berlin, den 15.12.2016

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