Bundespresseausweis: Gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen

Anlässlich des heutigen Beschlusses der Innenministerkonferenz zur Wiedereinführung des Bundeseinheitlichen Presseausweises erklärt Tabea Rößner:

„Es ist gut, dass einheitliche Regelungen für den Presseausweis geschaffen werden, damit Missbrauch verhindert und journalistische Arbeit nicht behindert wird.

Dabei ist aber auch wichtig, dass ein gleichberechtigtes Verfahren herrscht: Es muss sichergestellt werden, dass auch kleine Verbände ausstellungsberechtigt werden können, wenn sie die Kriterien erfüllen. Kleinere Verbände waren in dem Verfahren bislang nicht beteiligt und sind auch in der „Ständigen Kommission“ nicht vertreten.

Daher sind die Kriterien der Vergabe das A und O: Hier darf die Grenze nicht zu weit, aber eben auch nicht zu eng gezogen werden. BloggerInnen und FreiberuflerInnen müssen genauso ihre Rechte als Journalistinnen und Journalisten wahrnehmen können, wie andere journalistisch arbeitende Kolleginnen und Kollegen auch. Dabei spielt vor allem das Kriterium der „Hauptberuflichkeit“ eine Rolle. Diese Abgrenzung hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt und wird auch von vielen kleinen Verbänden befürwortet. Es muss aber gewährleistet sein, dass  „regelmäßig und dauerhaft berichterstattende JournalistInnen“ nicht etwa abgewiesen werden, weil allein der erwirtschaftete Lebensunterhalt maßgebliches Kriterium ist.“

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