Deutscher Bundestag/Achim Melde

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Bundestagsrede zum Bundesarchivgesetz am 22. September 2016

„Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

„Leg‘ Dein Ohr auf die Schiene der Geschichte“ sang die deutsche HipHop-Band Freundeskreis. Der Gesetzentwurf für eine Neuregelung des Bundesarchivrechts soll theoretisch genau dies ermöglichen: Dass wir unser Ohr auf die Schiene der Geschichte legen.

Dieser Gesetzentwurf ist überfällig: Die zahlreichen Informationsfreiheitsgesetze und die fortschreitende Digitalisierung in unserer Gesellschaft bedingen ein Update des Bundesarchivgesetzes.

Als Filmpolitikerin schaue ich natürlich auch auf die Sicherung und Digitalisierung des nationalen Filmerbes. Viele Experten befürchten, dass die aktuell brennenden Fragen des Filmerbes im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht ausreichend berücksichtigt oder thematisiert werden. Ich teile diese Befürchtung.

So ist beispielsweise die Definition „Kinofilm“ eine sehr enge. Was aber ist mit dokumentarischem Filmmaterial, das oft gar nicht für eine öffentliche Aufführung in einem Kino gedacht, aber als Zeitdokument von besonderer Bedeutung ist? Gerade dieses sollte in einem Bundesarchiv für die Nachwelt verwahrt werden! Wenn nicht Dokumentarfilme – was denn dann?! Und was ist mit DVD- oder Heimvideomaterial, das auch nicht unter die Kategorie Kinofilm fällt?

Bei meinem Besuch im Bundesarchiv in Koblenz Mitte August kam die Kassationspraxis, also die kontinuierliche Vernichtung von originalem Nitrofilmmaterial zur Sprache. Danach wurden bereits digitalisierte Filme vernichtet, ohne dass diese viele Jahre gängige Praxis in Frage gestellt wurde. Im Bundesarchiv glaubte man, sie seien aufgrund der Explosionsgefahr von Nitrofilmen nach dem Sprengstoffgesetz zur Vernichtung verpflichtet. Erst aufgrund meiner Anfrage bei der Beauftragten für Kultur und Medien wurde diese Praxis gestoppt. Die rechtlichen Grundlagen für die Kassation werden jetzt geprüft.

Es wurden aber auch Filme, die vom Bundesarchiv als nicht erhaltenswertes Filmerbe eingestuft, vernichtet. Das macht deutlich, dass wir uns dringend darüber verständigen müssen: Welche Originale und wieviel Filmmaterial soll erhalten werden? Wer entscheidet eigentlich darüber, welche Filme vernichtet werden und welche „archivwürdig“ und „kultur- und filmhistorisch besonders bedeutsam“ sind? Ich teile die Haltung des deutschen Kinemathekverbunds, dass auch eine analoge Archivierung der Originale wünschenswert ist. Die Originale transportieren Informationen, die digital verloren gehen.

All diese drängenden Fragen werden in dem vorliegenden Gesetzesentwurf überhaupt nicht angesprochen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf!

Und mit „Digitalisierung“ alleine ist es ja auch nicht getan. In diesem Bereich lauern viele Probleme, auf die der Entwurf nicht eingeht. Zum Beispiel, in welchem Format die Filme gespeichert werden sollen. Es gibt derzeit in Deutschland kein Standardarchivformat für Filme. Nebenbei: die Bundesregierung hat uns seit 2015 eine umfassende Digitalisierungsstrategie im Filmbereich versprochen. Auf die Umsetzung warten wir noch heute. Und die Frage der Finanzierung für die Digitalisierung ist auch immer noch ungeklärt. Das ist zu wenig, meine Damen und Herren!

Nun geht es im vorliegenden Entwurf ja nicht nur um Filmerbe. In seinem Wesen ist das Bundesarchivrecht ein Informationszugangsgesetz.

Und durch genau diese Brille müssen wir den Gesetzesentwurf auch kritisch betrachten. Ein besonders wichtiger Punkt hierbei ist die Schutzfrist für Archivgut. Unterlagen, die bereits mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes für die Öffentlichkeit zugänglich waren, dürfen bei der Übergabe an das Bundesarchiv nicht wieder unzugänglich gemacht werden.

Die Erstreckung der Zugangsregelungen auch auf das politische Archiv des Auswärtigen Amtes sollten wir zum Anlass nehmen, den Zugang zu anderen politischen Archiven und nachgeordneten Behörden von Bundesministerien zu ermöglichen. Das schließt das Archiv des BND ein. Wenn wir bedenken, wie viele Akten bereits in den Behörden unserer Geheimdienste auf ungeklärte Weise verschwunden oder vernichtet wurden, halte ich das für dringend erforderlich.

Auch mit vielen weiteren Themen müssen wir uns noch beschäftigen. Wie unter anderem mit der Privatisierung von Akten und deren Auslagerung, Datenschutz- und E-Government-Fragen, Anbietungspflicht von Melderegistern und der Zugänglichmachung von Meldedaten für Big Data und vielen anderen. Sie sehen, es liegt noch einiges an Arbeit und Diskussion vor uns.

Wir müssen bei der Behandlung der Novelle zum Bundesarchivrecht große Sorgfalt walten lassen – damit am Ende nicht nur wir, sondern auch unsere Nachkommen ihr Ohr auf die Schiene der Geschichte legen können.

Vielen Dank.“

Anmerkdung: Diese Rede ging zu Protokoll

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