Vorratsdatenspeicherung: Baldige Entscheidung erforderlich

Zur heutigen ablehnenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Eilanträgen zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Tabea Rößner:

„Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht heute zwei Eilanträge gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat. Mit der systematischen Speicherung von Telefon- und Internetdaten werden massenhaft Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger abgegriffen. Umso enttäuschender ist es, dass das Bundesverfassungsgericht keinen Termin zur Entscheidung bekannt gegeben hat. Denn bis dahin kann die Vorratsdatenspeicherung weiterhin angewendet werden. Leider hat Karlsruhe die Eilverfahren auch nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt – nach dem wiederum die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten gegen europäische Grundrechte verstößt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht bald in der Sache zusammenkommt, um die grundrechtsrelevante Datenspeicherung genauer unter die Lupe zu nehmen und dem hoffentlich ein Ende zu bereiten.“

 

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