Vereinbarung von Uni Mainz und Boehringer-Stiftung dringend aufklären!

Die vertragliche Vereinbarung über eine Kooperation der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit der Boehringer-Ingelheim-Stiftung soll nach dem gestrigen Eingeständnis des Präsidenten Krausch überarbeitet werden. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hatte zu dem Sachverhalt ein Gutachten „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Herstellung von Transparenz“ beim wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages bereits in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt. Sie fordert eine bundesweite Überprüfung der Drittmittelverträge. Rößner erklärt dazu:

„Ohne jegliche Beachtung der rechtlichen Vorgaben im Hochschulgesetz wurden vertragliche Vereinbarungen geschaffen, die den Einfluss der Boehringer-Ingelheim-Stiftung unzulässig ausweitete. Berufungsvereinbarungen, Bleibeverhandlungen oder Abberufungen – überall dort wurde der Stiftung Mitbestimmungsrecht eingeräumt. Ebenso bei der Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung hat sich die Stiftung Vetorechte gesichert. Hier wurde einfach mal so die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit ausgehebelt. Die Frage, die jetzt beantwortet werden muss, ist: Wie konnte das passieren? Die Antwort des Uni-Präsidenten, dass der Grund für dieses Fehlverhalten auf die Euphorie zurückzuführen sei, reicht da sicherlich nicht aus.

Es ist ebenfalls völlig unverständlich, dass das Wissenschaftsministerium ganz offensichtlich die Problematik nicht erkannt hat und selbst den Hinweisen auf unzulässige vertragliche Formulierungen nicht nachgegangen ist, wie aus mehreren Schreiben aus dem Ministerium hervorgeht. Noch schlimmer: Das Ministerium hat die Verträge als zulässig erklärt. Hier gibt es deutlichen Klärungsbedarf, wie es zu dieser Fehleinschätzung des Sachverhalts kommen konnte. Das Ministerium muss nun nach den eingeräumten Fehlern durch den Uni-Präsidenten eine rechtliche Neubewertung vornehmen, aufklären, wie es zu dieser Einschätzung gekommen ist, und für die Zukunft sicherstellen, dass solch weitreichenden Einflussmöglichkeiten Dritter von vornherein ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus brauchen wir klare Regeln. Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu der Erkenntnis, dass sich in der Grundordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz kein expliziter Verweis auf Transparenzregeln beim Umgang mit Zuwendungen von Drittmittelgebern findet, wie an anderen Universitäten. So verfügt beispielsweise die Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt über eine solche Regelung. Dort steht nämlich: ‚Eine Zuwendung ist insbesondere abzulehnen, wenn der Geldgeber einen Einfluss auf konkrete Belange und Inhalte von Forschung oder Lehre nehmen will oder die Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Besetzung von Stellen‘. Eine solche Klarstellung analog zu den Leitlinien „The Code of Conduct“ des Deutschen Stifterverbandes zur Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen sollte das Präsidium in die Grundordnung der Uni dringend einarbeiten.

 

Außerdem sollten alle bundesdeutschen Drittelmittelverträge überprüft werden. Universitäten dürfen sich in rechtswidrigen Geheimverträgen nicht dazu verpflichten, im Interesse der Sponsoren die grundgesetzlich verbriefte Unabhängigkeit der Forschung zu opfern.

 

Grund für die Aufklärung war die Klage eines SWR-Journalisten auf Offenlegung der Verträge. Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig investigativer Journalismus für unsere Demokratie ist.“

 

 

 

 

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