Statement GE Abschaffung § 103 StGB

Anlässlich des vom Justizministerium vorgelegten Entwurfs zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“, erklärt Tabea Rößner:

„Es ist interessant, dass Maas mit seinem Gesetzesvorstoß ganz offensichtlich die Verzögerungstaktik seiner Kanzlerin hintertreibt. Jedenfalls ist die Lage jetzt klar: Alle Bundestagsfraktionen wollen die Abschaffung des Paragraphen 103. Der Bundesjustizminister hätte seinen Beamten aber die Arbeit ersparen und einfach einen der bestehenden Gesetzentwürfe nehmen können. Damit sollten wir die Majestätsbeleidigung doch deutlich schneller als bis zum Jahr 2018 beerdigen können, wie Bundeskanzlerin Merkel es eigentlich wollte.“
Den grünen Gesetzentwurf, der als erster eingereicht wurde, finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808123.pdf

 

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  1. Andrea Koeth

    Frau Rösner

    In dieser Sache wäre es gut, wenn auch gleich diese weiteren Paragraphen mitweggestrichen werden könnten:

    § 90 StGB
    § 104 StGB
    § 104a StGB
    § 166 StGB
    § 188 StGB

    Denn diese stehen alle mit § 103 in direkter Verbindung. Die Paragraphen 104 und 104a StGB sind lediglich Handlungsanweisungen zum § 103, sodass diese mit weggestrichen werden können. § 90 betrifft den Bundespräsidenten, der auch schon gesagt hat, dass er keinen speziellen Schutz braucht. Also: das ebenfalls wegstreichen

    Weiterhin gehören auch die §§ 166 StGB und 188 StGB ersatzlos weggestrichen, weil ebenfalls nicht mehr zeitgemäß.

    Und zu guter letzt könnte man die §§ 186 StGB und 187 StGB in einen einzugen Paragraphen zusammenschmelzen (fusionieren), weil beide fast wortgleich sind und daher hier EIN Paragraph ausreicht anstatt zwei Paragraphen.

    Gruß aus Unterfranken
    Andrea

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