Gesetzentwurf zur Abschaffung des §103 StGB geplant

Anlässlich der Debatte um ein mögliches Strafverfahren nach §103 des Strafgesetzbuchs erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien:

Der Paragraph 103 des Strafgesetzbuchs ist ein Relikt aus der Kaiserzeit, aber unsere Gesellschaft hat sich vom Gottesgnadentum weiterentwickelt. Darum werden wir einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Paragraph 103 erarbeiten und in den Bundestag einbringen. Dann kann die SPD zeigen, ob sie es mit ihren heutigen Ankündigungen, den §103 abzuschaffen, ernst meint.

13Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch ausreichende Regelungen für Menschen, die sich beleidigt sehen. Es braucht keine juristische Extrawurst für Staatschefs und Majestäten. Die Absurdität dieser beiden Parallelparagraphen wird noch dadurch unterstrichen, dass das Gesetzbuch für die Beleidigung von Organen und Vertretern fremder Staaten ein weitaus höheres Strafmaß vorsieht, als für Privatpersonen. Auch ausländische Regierungschefs sind nicht gleicher als normale Bürgerinnen und Bürger.

 

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