Leistungsschutzrecht: Bundesregierung erstarrt richtungslos
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage (BT-Drs 18/6853) zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger erklärt Tabea Rößner:
„Die Bundesregierung zeigt sich strategielos und hat scheinbar jede Handlung eingestellt. Die vor Monaten angekündigte Evaluierung bleibt weiterhin eine Nebelkerze. Auch die bis dato erfolgte sonstige Erkenntnisgewinnung beläuft sich gen Null. Hier beruft man sich unter anderem auf die vor Monaten erfolgte Anhörung von Sachverständigen, welche ganz überwiegend eine Abschaffung des Leistungsschutzrechts forderten. Wieso Justizminister Maas allerdings diese Konsequenz dann nicht zieht, bleibt schleierhaft. Vielmehr scheint es Strategie zu sein, das Thema auf die lange Bank zu schieben, ganz nach der Devise, dass ein anderer das Dilemma schon richten wird.
Damit wirft das Justizministerium den Gerichten allerdings einen schweren Brocken zu: Derzeit sind nach ihren eigenen Angaben bereits sieben Verfahren im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht angestrengt worden, es wird Jahre der Klärung brauchen. Wohin diese Rechtsunsicherheit führt, kann man bereits jetzt schon sehen. Internetdienste mussten bereits ihr Angebot limitieren und haben mehrmals deutlich ihre Probleme mit der Gesetzeslage artikuliert. Über Verhinderung von Innovation und Neugründungen will man im Ministerium indes nichts wissen.
Mittlerweile muss auch der Bundesregierung klar sein: Das Leistungsschutzrecht kann nicht die Antwort auf die Probleme der Verlage sein. Die bestehenden Herausforderungen des digitalisierten medialen Marktes brauchen produktive, gemeinsame Lösungen. Nur so können einerseits die Interessen der Gesellschaft an einem vielfältigen medialen Angebot im Netz gesichert und andererseits zugleich die Leistungen der Presseverlage und Urheberinnen und Urheber marktgerecht honoriert werden. Hier ist dringend Handlungsbedarf gegeben, die gesellschaftliche Diskussion im vollen Gang. Die Bundesregierung täte gut daran, sich endlich daran zu beteiligen und aktiv Lösungen anzugehen.
Und: Einsicht ist besser als Nachsicht: Maas sollte Diskussionen um ein europäisches Leistungsschutzrecht endlich deutlich entgegentreten.“
Die Kleine Anfrage finden Sie hier: Kleine Anfrage Grüne LSR
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