Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg fordern mehr Schutz vor Fluglärm

Die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg haben heute einen Gesetzesantrag zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Bundesrat vorgelegt. Die Mainzer Bundestagsabgeordnete und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), erklärt hierzu:

„Ich begrüße die Initiative der drei Länder und werbe dafür, dass es am 18. Dezember nun endlich gelingt, eine Mehrheit zur Reduzierung von Fluglärm im Bundesrat zusammenzubekommen.

Die Änderungen sehen vor, dass die Luftverkehrsbehörden und die Flugsicherung zukünftig verpflichtet werden, Fluglärm generell zu reduzieren. Bislang waren sie lediglich angehalten, insbesondere bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren, auf die Vermeidung hinzuwirken. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hätte also den klaren Auftrag, auch außerhalb des Nahbereichs an deutschen Flughäfen tätig zu werden. Ebenfalls sieht der Gesetzesantrag eine Ausweitung der Beteiligung, speziell bei der Festlegung von Flugrouten, vor. Diese soll über die Fluglärmkommissionen organisiert werden. So können auch die Bürgerinnen und Bürgern ihre Belange direkt in die Diskussion des Gremiums einfließen lassen.

Es sind die grünregierten Länder, die diese Initiative zur Reduzierung des Fluglärms auf den Weg bringen. Damit machen sie weiter Druck auf die Bundesregierung, die dieses Thema weiterhin ausklammert. Ich bin gespannt, wie sie sich verhält, wenn der Gesetzesantrag eine Mehrheit findet.“

 

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