Vorratsdatenspeicherung gefährdet Pressearbeit

Anlässlich der morgigen Abstimmung des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag, erklärt Tabea Rößner:

„Die Bundesregierung scheint taub auf beiden Ohren zu sein. Gegen gravierende grundrechtliche Bedenken aus allen Richtungen einschließlich der EU-Kommission, will sie ihr umstrittenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am morgigen Freitag im Bundestag durchdrücken.

Von dem Gesetz werden in erster Linie alle Bundesbürgerinnen und Bürger betroffen sein. Aber vor allem auch Journalistinnen und Journalisten werden davon direkt tangiert. Der Informanten- und Quellenschutz wäre obsolet, wenn Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten für die Dauer von bis zu zehn Wochen gespeichert werden könnten. Ein entsprechender Schutz von entsprechender Schutz von Journalisten als Berufsgeheimnisträger fehlt. Dieses umfassende und anlasslose Protokollieren von Nutzerspuren untergräbt die Arbeit einer freien Presse und damit notwendige Bedingungen einer Demokratie. Denn Journalisten sind auf Informationen von Hinweisgebern angewiesen, wenn sie investigativ recherchieren.

Auch der neue Straftatbestand zur Datenhehlerei kriminalisiert journalistische Arbeit zunehmend – statt den dringenden Schutz von Quellen und Informanten zu verbessern und journalistische Recherche und Aufklärungsarbeit auf eine solide Grundlage zu stellen.

Und das passiert alles vor dem Hintergrund, dass die letzte Gesetzesvorlage hierzu bereits einmal von Karlsruhe kassiert wurde. Wir werden nun abermals das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung anrufen müssen. Zudem ist auch die EU-Kommission gefragt, für die Einhaltung der europäischen Grundrechtecharta einzustehen.“

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