Statement Rechercheverbund SWR und AZ

Anlässlich der Berichte über einen Rechercheverbund zwischen dem SWR und der „Allgemeinen Zeitung“ Mainz erklärt Tabea Rößner:

 

„Eine Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und anderen Medien bedeutet sicherlich eine optimierte Recherche und qualitativ hochwertige journalistische Ergebnisse. Dennoch ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet, solche Kooperationen wettbewerbs- und medienrechtlich vertretbar auszugestalten. Dazu gehört insbesondere, dass solche Kooperationen offen gestaltet werden, so dass auch andere Medien in die Recherchearbeit mit einbezogen werden können. Die Länder sind gefragt, zeitnah eine transparente und klare gesetzliche Grundlage für diese Vorgänge aufzunehmen.“

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