Filmförderung: Die Nicht-Antworten der Bundesregierung

Für die Erneuerung des Filmfördergesetzes bis Ende 2016 hat das große Warmlaufen begonnen. Das Feuilleton der FAZ hat für den ersten Schlagabtausch zwischen Lars Henrik Gass, Leiter der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen, und Martin Moszkowicz, Vorstandsvorsitzender der Constantin Film AG, Platz gemacht („Lizenz zur Langeweile“ von Gass in der FAZ vom 04.03.15, S. 12, online unter dem Titel „Wider die Diktatur des Mittelmaßes“ abrufbar; „Keine gespaltene Filmförderung!“ von Moszkowicz in der FAZ vom 21.03.15, S. 14, leider keine Onlineversion). Die Branche hat bis Anfang März Dutzende Stellungnahmen abgegeben, wie sie sich die Novellierung vorstellt (exemplarisch sei die Stellungnahme der AG DOK erwähnt). Und die für Filmförderung zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters reüssiert, auch das darf keinesfalls fehlen, derweil in der Presse als Fussballexpertin Filmliebhaberin.

Im parlamentarischen Betrieb – also abseits der Presse – hält Grütters sich in der Frage, wie die Filmförderung denn nun tatsächlich inhaltlich weiterentwickelt werden soll, sehr bedeckt. In Expertenkreisen unbestritten ist, dass das Filmfördersystem gleich mit einer ganzen Reihe an strukturellen Problemen zu kämpfen hat. Die geförderten Filme sind oftmals für eine kommerzielle Verwertung nicht spannend genug, während künstlerisch bedeutende Filme unter der Maxime, wirtschaftlich verwertbar sein zu müssen, leiden. Die Gremien sind zu behäbig. Frauen spielen als Filmemacherinnen und als Akteurinnen in filmischen Stoffen eine viel zu geringe Rolle. Und zusätzlich ist der Einfluss der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten auf – in erster Linie ja für das Kino produzierten – Filme viel zu groß. Und damit ist noch längst nicht alles genannt.

Meine Einschätzung ist: Die Bundesregierung wird den großen Wurf für eine gerechtere, transparentere, künstlerisch gerechtfertigtere Filmförderung nicht wagen. Das zeigt nicht nur die Antwort auf eine schriftliche Frage, die ich vor kurzem eingereicht habe. Wie die Bundesregierung die Stellungnahmen der Branche in die Novellierung einbinden wird, wollte ich wissen. Die Antwort: Die Stellungnahmen werden eingebunden. Na danke.

Auch die Kleine Anfrage zum Zustand der deutschen Filmförderung, die ich parallel zusammen mit meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt habe und die insgesamt 31 Teilfragen umfasst, liefert keine näheren Erkenntnisse darüber, wie die Bundesregierung mit den vielfältigen strukturellen Problemen umzugehen gedenkt. Es handelt sich um eine achtseitige Nicht-Antwort – die Lieblingsdisziplin der Bundesregierung.

So bleibt nur der Blick auf die Details. Der immerhin ist aufschlussreich: Frau Grütters ist der Ansicht, dass es das Betriebsgeheimnis verletzten würde, wenn offen gelegt würde, wie hoch die Rückzahlung der eingesetzten Fördermittel an die Filmförderanstalt (FFA) bei kommerziell erfolgreichen Filmen denn nun tatsächlich ist (S. 7). Dass der mangelhafte Rückfluss von Fördergeldern ein großes Problem ist, das zudem die Mär von Filmförderung als „Wirtschaftsfaktor“ ad absurdum führt, scheint nicht von Interesse zu sein.

Ich werde der Tatenlosigkeit der Bundesregierung auch im Bereich der Filmförderung jedenfalls nicht länger zusehen und mich deshalb mit umfangreichen Vorschlägen zur strukturellen Verbesserung der Filmförderung in die laufende Debatte einmischen. Ein entsprechendes Positionspapier dazu ist gerade in Arbeit.

Die Kleine Anfrage mit den Antworten der Bundesregierung ist hier einsehbar.

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