Rüstungskonzerne dürfen kritische Berichterstattung nicht mit der Hilfe staatlicher Stellen einschränken

Anlässlich neuester Enthüllungen über Verschleierungsversuche in Sachen G36-Gewehr und einer geplanten Ausspähung der Presse, erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die neuesten Erkenntnisse in Sachen G36 sind ein Skandal und Armutszeugnis für einen demokratischen Rechtsstaat. Kritische Berichterstattung ist Aufgabe der vierten Gewalt. Die Presse darf an der Recherche oder Berichterstattung von Missständen nicht behindert werden – und schon gar nicht durch einen Geheimdienst und erst recht nicht im Auftrag eines Unternehmens und eines Ministeriums. Die Ministerin muss nun schnellstmöglich für Aufklärung sorgen und sicherstellen, dass solche Vorgänge in ihrem Haus zukünftig nicht mehr möglich sind. Geheimdienstliche Methoden anzufragen, um kritische Journalistinnen und Journalisten mundtot zu machen, hat eine neue Dimension, bei der es nicht nur darum geht, eine unvorteilhafte Darstellung zu verhindern. Von der Leyen muss umgehend Konsequenzen ziehen und den Filz zwischen Rüstungsindustrie und ihrem Ministerium beseitigen. Offenbar haben sich beide Seiten darüber ausgetauscht, wie die Presse in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden kann, um Geheimnisverrat in den eigenen Behörden aufzudecken. Maßgeblich Verantwortliche dürfen keinesfalls weiterhin in führenden Positionen sitzen.

Dieses Mal wurde der Geheimdienst MAD wohl (noch) nicht aktiv gegen die Presse, weil er dies zuständigkeitshalber ablehnte. Dennoch sind kritische Medien immer wieder in der Schusslinie des Staates. Dass ein Unternehmen wie Heckler & Koch Hand in Hand mit dem Verteidigungsministerium das Repertoire des militärischen Abschirmdienstes abfragt, um eine vermeintliche „Medienkampagne“ verhindern zu wollen, offenbart eine beängstigende Auffassung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.“

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