Überstürzt und nicht verbraucherfreundlich – Kabinettsbeschluss zur Frequenzversteigerung verhindert Wettbewerb

Der heutige Kabinettsbeschluss ist überstürzt und übers Knie gebrochen. Viele Fragen sind noch ungeklärt. Die frühe Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 ist ganz und gar nicht verbraucherfreundlich, weil es vor 2017 keine marktfähigen Empfänger gibt. Bei dieser Frequenzversteigerung werden aber vor allem neue Anbieter keine Chance haben. Die Vorherrschaft von drei Unternehmen in Deutschland wird damit zementiert. Neue Technologien und Innovationen werden ausgebremst. Und auch das ist nicht verbraucherfreundlich.

Die Hektik ist dem Geldmangel geschuldet: Die Erlöse sind die derzeit einzige sichere Geldquelle, die Minister Dobrindt für die Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung stehen. Bezeichnend ist aber, dass selbst Minister Dobrindt nur noch von „einem Milliardenbetrag“ spricht, und selbst das ist vermutlich zu hoch gegriffen. Nach Abzug aller Kosten werden voraussichtlich weniger als eine Milliarde Euro für den Bund übrig bleiben. Das ist beim Ausbau in den ländlichen Regionen, wo noch eine Finanzierungslücke von ca. 12 Milliarden Euro besteht, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eines ist klar: Wir brauchen die Frequenzen insbesondere des 700er Bandes für den Ausbau im ländlichen Raum. Aber wir brauchen keine Verfahrensklagen und Wettbewerbsminderung. Das alles riskiert das Kabinett mit seinem heutigen Beschluss.

 

 

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