Antrag Gleichstellung im Kulturbetrieb

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Seit nun mehr 20 Jahren setzt sich der Staat für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern aktiv ein und versucht bestehende Nachteile zu beheben. „Die Bundesregierung steht somit in der Verantwortung, auch bei öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen und öffentlich geförderten Kulturprojekten die Gleichstellung von Frauen zu unterstützen und dafür die notwendigen Grundlagen zu schaffen.“ Derzeit ist die Gleichstellung im Kulturbetrieb jedoch noch Zukunftsmusik. Im Zeitraum von 1995 bis 2000 waren lediglich 3 Prozent der Intendanzen in Staats- und Landestheatern mit Frauen besetzt, nur jedes vierte Kunstmuseum und 27 Prozent der Filmförderinstitutionen wurden von Frauen geleitet. Noch niedriger waren die Zahlen im Bereich der klassischen Musik, nicht mehr als 1 bis 2 Prozent der Dirigenten sind weiblich.

Dieser Tatsache schlägt sich auch in der finanzielle und soziale Situation der freiberuflichen Bildenden Künstlerinnen nieder. „Beispielsweise gingen nur 32 Prozent der Preise und Stipendien an Bildende Künstlerinnen.“  Auch die Künstlersozialkasse sieht keine Gleichstellung von weiblichen und männlichen Künstlern. Männliche Künstler erhielten 2013 ein wesentlich höheres durchschnittliches Jahreseinkommen, als ihre weiblichen Kolleginnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE fordert die Bundesregierung daher auf, diese Missstände zu beheben. „Kunst- und kulturschaffende Frauen sollen unsere Gesellschaft gleichermaßen durch ihre Kreativität bereichern können. Dafür müssen sie die gleichen Chancen erhalten wie ihre männlichen Kollegen, um ihr künstlerisches Schaffen öffentlich sichtbar zu machen.“

Den Antrag finden Sie hier: Antrag Gleichstellung im Kulturbetrieb.

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