Gutachten zu Flugrouten: Beteiligungsrechte für Lärmbetroffene schaffen

Zum heute vorgestellten Gutachten „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ des Sachverständigenrats der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU) erklärt die Mainzer Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Wir begrüßen die Vorschläge der Gutachter. Wir brauchen wirksame Beteiligungsrechte bei der Planung von Flughäfen und der Festlegung von Flugrouten. Im Luftverkehrsgesetz und im Planungsrecht müssen wirksame Beteiligungsrechte verankert werden. Es fehlen Vorgaben für eine Flugroutenplanung, die Bürgerinnen und Bürger besser vor Lärm schützen.

Bisher erfolgt die Festlegung der Flugrouten ohne verbindliche Einbeziehung der Betroffenen, sie haben keine Einspruchsmöglichkeiten. Daran ändern auch die Beratungen der Flugroutenvorschläge in Fluglärmkommissionen nichts.

Für den Ablauf des Planungsverfahrens von Flugrouten existieren keine ausreichenden Regelungen. Wir wollen, dass Luftfahrtbehörden und Deutsche Flugsicherung (DFS) den Lärmschutz gleich nach der Sicherheit des Flugbetriebs berücksichtigen. Bisher steht nur die flüssige Abwicklung des Luftverkehrs im Fokus.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass sie mehr gegen Fluglärm tun will. Ministerin Hendricks und Minister Dobrindt sind aufgefordert, den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Qualifizierte Vorschläge hierzu liegen jetzt auf dem Tisch.“

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