Tagesschau-App: Zukunftsgerichtetes Urteil

Zur Abweisung der Verlegerklage gegen die tagesschau-App erklärt Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und Sprecherin für Medien und digitale Infrastruktur: „Das Gericht stellt fest, was auf der Hand lag: Die App ist nur eine andere Ausspielform des tageschau-Angebots und daher als Teil des Telemedienkonzeptes der ARD erlaubt.“

Zur Abweisung der Verlegerklage gegen die tagesschau-App erklärt Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und Sprecherin für Medien und digitale Infrastruktur: „Das Gericht stellt fest, was auf der Hand lag: Die App ist nur eine andere Ausspielform des tageschau-Angebots und daher als Teil des Telemedienkonzeptes der ARD erlaubt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist zu begrüßen. Denn so steht fest, dass auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet bzw. über Apps empfangbar sein dürfen und müssen. Nur so können sie den Anschluss an die digitale Gesellschaft, insbesondere an die jüngere Generation, halten – die im Übrigen auch für das Angebot bezahlt haben.

Die Verlage sollten diesen Sachverhalt nun akzeptieren und sich endlich auf den Weg in die digitale Zukunft machen und eine Antwort finden, wie Journalismus auch zukünftig finanziert werden kann. Sie sollten vor allem  mit den öffentlich-rechtlichen an einem Strang ziehen. Denn gemeinsame Konzepte bringen allen etwas, auch den Bürgerinnen und Bürgern. Die eine Seite vom digitalen Markt ausschließen zu wollen, ist jedenfalls keinem mehr zu vermitteln.“

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