Auswertung des Koalitionsvertrags aus medienpolitischer Sicht

Die Richtung des Koalitionsvertrags lässt nur einen Eindruck entstehen: Hier handelt es sich um eine Medienpolitik von Großen für Große. Die mächtigen Medienunternehmen profitieren, die einzelnen Journalisten spielen keine Rolle.

A)    Presse und Verlage und Rundfunkunternehmen

1. Die großen Verlage können darauf hoffen, dass sie bald zu Mediengiganten werden dürfen. Das wäre zwar charmant für die mächtigen Medienunternehmen, aber schlecht für die Medienvielfalt.

Das Kartellrecht soll „den Entwicklungen im Sinne der Konvergenz angepasst werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Medienunternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt werden“. Vor einigen Jahren Jahren wurde die Fusion von Springer und ProSieben Sat.1 von den Behörden untersagt. Mit einem gelockerten Kartellrecht sind solche Fusionen der großen Medienschiffe greifbarer.

Begrüssenswert ist, dass eine Lockerung der Pressefusionskontrolle (also das Zusammenschliessen zweier Presseverlage) auf den Bereich unterhalb der Redaktionen beschränkt sein soll. Fusionen wären also nur beim Vertrieb erlaubt. Das ist sinnvoll, damit die Verlage hier Kosten sparen können, die nicht zu lasten der redaktionellen Vielfalt gehen. Das bringt ihnen einen Ausgleich, der den Druck wegen des Mindestlohnes erzeugt, der auch für die Zeitungsausträger gelten sollte.

2. Es gibt keine garantierte Verbesserung der finanziellen Situation von Journalisten.
Der Koalitionsvertrag enthält lediglich einen vagen Prüfauftrag für das Diese verdienen heute im Durchschnitt 2000 Euro/brutto bei 15 jähriger Berufserfahrung. Die Zeilenhonorare sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Durch das Urhebervertragsrecht wird die Vergütung unter den Vertagsparteien festgelegt, wenn diese sich nicht einigen können gibt es momentan keine Handhabe. Es ist also elementar, das Verfahren für gemeinsame Vergütungsregeln verbindlich zu machen, damit für die einzelnen Branchen endlich greifbare Maßstäbe für angemessene Vergütungen bestehen. Nur, wenn die kreative Leistung angemessen honoriert wird, bleibt kulturelle und kreative Arbeit auch weiterhin möglich.

Ergo: die freien Journalisten müssen weiter um ein faires Einkommen bangen, die Verlagshäuser können weiter hoffen, den Inhalt ihrer Publikationen billig zu bekommen. Das ist keine gute Grundlage für Qualitätsjournalimus, für aufwendige Recherchen noch weniger.

3. Wer als Journalist beim BND oder in Ministerien recherchieren möchte, dem wird weiterhin die Tür vor der Nase zugeschlagen – die SPD hat es nicht durchsetzen können, dass Journalisten dort ein angemessenes Recht auf schnelle Auskunft haben. Im Koalitionsvertrag fehlt ein Pressefreiheitsgesetz für die Journalisten. Die SPD hat das gegen die CDU nicht durchgesetzt. Die Journalisten brauchen ein solches Recht, weil sie sonst in den Bundesbehörden (BND, Bundesministerien etc.) kein Recht auf Auskunft und Einsicht der Akten haben. In der Vergangenheit ist ein Journalist deshalb an einer Recherche zur NS-Vergangenheit beim BND gescheitert. Ihm wurde Zugang zu Informationen verwehrt, weil die Pressefreiheitsgesetzte Landesgesetze sind und daher nur auf die Landesbehörden zutreffen.

4.  Das Leistungsschutzrecht bleibt. Wenn irgendwer von diesem Recht profitieren sollte, dann die großen Verlage, die viel Content im Netz haben. Die SPD ist als Opposition schon vor einem halben Jahr im Bundesrat eingeknickt und hat dann im Wahlkampf immer wieder behauptet, dass Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu kippen. Ein Ende oder wenigstens eine Änderung taucht mit keinem Wort im Koalitionsvertrag auf. Die SPD hat  es offensichtlich nicht einmal versucht.

5. Für die audiovisuellen Medien (also Fernsehen) will die Koalition auf europäischer Ebene die Werberegeln lockern. Davon profitieren in erster Linie die großen privaten Rundfunksender.

Die Koalition äußert sich zur dualen Medienordnung, also dem Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Sie möchte sich für die Plattformneutralität einsetzen und Inhalte auffindbar machen. All das aber ist Länderkompetenz.

B)    Breitbandausbau
Der Ausbau des schnellen Breitbandnetzes wird schon in der Präambel erwähnt. Es ist aber umso mehr erstaunlich, dass das Projekt Einzug an dieser präsenten Stelle gefunden hat, die äußerst ambitionierten Ziele aber von keinem schlüssigen  Konzept unterfüttert werden. Auch die ursprünglich vermerkten 1 Milliarde Fördergelder sind nicht mehr Teil des Koalitionsvertrages. Aber auch hier sind die Vorhaben der Bundesregierung neben der konkreten Zielmarke (2016 sollen 50 Mbit/s flächendecken verfügbar sein) sehr vage. Angela Merkel hat vergangene Woche bei SZ-Wirtschaftsführungstreffen angemahnt, dass die DSL-Tarife in Deutschland sehr bzw. zu niedrig seien (was im europäischen Vergleich nicht einmal so ist, hier liegen wir im Mittelfeld) um den Telekommunikationsunternehmen Investitionen zu ermöglichen. Mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes können also Regulierungsferien für die Telekom einhergehen. Das hat schon die letzte große Koalition umgesetzt, wurde aber von EuGH kassiert.

Fazit:
Der Ballon ist geplatzt, übrig ist beim Breitbandausbau der Bundesregierung nur heiße Luft. Eine Milliarde war angedacht, geblieben ist nichts. Die Kanzlerin will stattdessen die Kunden schröpfen und die DSL-Tarife verlängern oder gar teurer machen, wenn sie denn überhaupt welche haben.
Aber bis heute spielt Deutschland beim Glasfaserausbaus in einer Liga mit Entwicklungshilfeländern. Die Bundesregierung löst nun leider kein Ticket für die Champions League, es langt noch nicht einmal für die Regionalliga
Die Bundesregierung verharrt im Gestern mit dem Geld für neue Straßenprojekte statt auf moderne Infrastruktur für morgen zu setzen.  Die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum können sich also nicht darauf verlassen, dass Breitband bei ihnen ankommt – nicht einmal im Rahmen einer Grundversorgung von 2-6 Mbit/s. Für immer mehr Unternehmen ist der Anschluss ans Glasfasernetz mit hohen Bandbreiten elementar, das in den Innenstädten der Ballungsräume meist verfügbar ist.

C)    Jugendmedienschutz und Medienkompetenz:
Die Koalition will  für einen guten Jungendmedienschutz „im Dialog“ zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft neue Instrumente entwickeln. Dass die Bundesregierung den Dialog erwähnt ist ein gutes Zeichen.

D) digitale Wirtschaft und Kreativwirtschaft
Die meisten konkreten und belastbaren Projekt aus dem ersten Entwurf der Arbeitsgruppe Wirtschaft sind aus dem Koalitionsvertrag verschwunden. Dazu gehören:
a.    Steuerliche Forschungsförderung
b.    Bessere Abschreibungsbedingungen (degressive AfA)
c.    1 Milliarde für Breitbandausbau
d.    Gründungszuschuss wieder als Pflichtleitungen

Immerhin: Computerspiele werden ausdrücklich erwähnt, bei Fördermöglichkeiten bleiben sie aber – abgesehen vom Deutschen Computerspielpreis- sehr vage.

E) Was fehlt im Koalitionsvertrag
?
Journalismus lässt sich immer schwieriger finanzieren. Online refinanziert sich Journalismus selten, im Printbereich brechen die Einnahmen weg. Die Koalition geht auf diese Schwierigkeiten nicht ein, auch wenn sie über kurz oder lang demokratiegefährdend sind. Denn wer sich nicht informieren kann, der kann sich auch nicht einbringen. Die große Koalition will lediglich Initiativen der BpB weiterführen. Zwar soll der „Wert“ und die „Bedeutung“ von Zeitungen verankert werden – wie Werte aber in Taten umgesetzt werden sollen wird nicht geschrieben.

F) Es gibt auch Gutes
Die Koalition will den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Bücher, Zeitungen und Zeitschriften auf den Onlinebereich ausweiten (E-Books, E-Paper). Das ist begrüßenswert, weil es den Verlagen den Weg in das digitale Geschäft ein Stück weit erleichtert, weil es die Teilhabe der Menschen an neuen Medien unterstützt und weil alles andere auch schlicht unlogisch wäre. Allerdings kostet das den Steuerzahler, denn es wird zu Steuerausfällen führen.

Die Koalition will die Pressestatistik wieder einführen, als Medienstatistik weiterführen und die Mediendatenbank fortentwickeln. Das ist sinnvoll, damit der Gesetzgeber für die Medienregulierung die nötige Basis für Regulierungsansätze bekommt.

Auch ist zu begrüßen, dass die Koalition das Presse-Grosso rechtlich verankern will.

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld