Einhaltung der Menschenrechte und Gewährleistung der demokratischen Rechte ist die Pflicht der türkischen Regierung!

Seit zwei Wochen erlebt die Türkei die intensivsten Proteste der letzten Jahre. Begonnen hat alles mit einer kleinen Demonstration für den Erhalt des Gezi-Parks in Istanbul. Daraufhin schlossen sich Bürgerinnen und Bürger verschiedenster politischer Couleur in Istanbul dem Protest an. Nach einer Reihe von friedlichen Demonstrationen der Bürgerinnen und Bürger ist die türkische Polizei am Freitag 31.Mai früh mit massiver Gewalt, unter Einsatz von Tränengas und Pfeffersprays rücksichtslos gegen friedliche Demonstrierende vorgegangen.

Die Proteste nahmen inzwischen eine allgemein regierungskritische Wendung an. Im ganzen Land strömen am dreizehnten Tag in Folge Bürgerinnen und Bürger auf die Straßen. Die Polizeikräfte setzten in allen Städten Tränengas (CR- und CS- Gas), Wasserwerfer und teilweise auch Plastikwurfgeschosse ein.

Laut den aktuellen Zahlen der türkischen Ärztegewerkschaft (TTB) gibt es mindestens vier Todesfälle.

Ministerpräsident Erdoğan räumte ein, dass die Polizei in einigen Fällen „extrem“ reagiert habe, warnte aber gleichzeitig: „Wir haben die Anweisung gegeben, exzessive Gewalt anzuwenden, falls das notwendig sein sollte„. Gleichzeitig bekräftigte er, an dem Bauvorhaben in Istanbul festhalten zu wollen. Zudem kündigte der Regierungschef, dem bei diesen Protesten auch ein autoritärer Politikstil vorgeworfen wird, den Bau einer Moschee auf dem Taksim-Platz an. Seine Aussage, dass er dafür weder die Opposition noch „die paar Marodeure auf den Straßen“ um Erlaubnis zu fragen brauche, sorgte erneut für Unmut und Empörung. Am 3.Juni setzte Erdoğan seine spalterischen Provokationen in seiner Rede vor Beginn eines Staatsbesuchs im Ausland fort. Seine Gefolgsleute und Parteianhänger seien “nur mit Mühe zurückzuhalten“, um nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger vorzugehen.

Ministerpräsident Erdoğan und seine Regierung sind nun bemüht, den Eindruck zu erwecken, dass es bei den landesweiten Protesten ausschließlich um einen einzigen Park in Istanbul ginge. Dabei richten sich die Proteste inzwischen vor allem gegen seinen autoritär empfundenen Kurs und die Politik seiner Partei AKP, die seit über 11 Jahren das Land regiert.

Demokratie lebt von der Möglichkeit, frei seine Meinung zu vertreten. In der Öffentlichkeit und auch regierungskritisch. Jede demokratisch legitimierte Regierung hat auch die schärfste Kritik an ihrer Politik auszuhalten und für die Herstellung der öffentlichen Sicherheit und die Sicherheit aller Menschen nur unter Wahrung aller Menschen- und Bürgerrechte zu agieren.

Die türkische Regierung steht in der eigenen verfassungsrechtlichen Pflicht, die demokratischen Rechte, die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes zu respektieren und zu gewähren.

  • Die Gewaltanwendung gegen die eigene Bevölkerung zu unterbinden. Der extreme flächendeckende Einsatz von Tränengas gegen friedliche Bürgerinnen und Bürger oder der Einsatz von Tränengas in geschlossenen Räumen ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen, sondern verstößt auch eindeutig gegen internationale anerkannten Menschenrechte.
  • Mit den Bürgerinnen und Bürger in einen Dialog einzutreten und für eine nachhaltige Deeskalation zu sorgen.
  • Die gewaltsamen Vorfälle seitens der Sicherheitskräfte und Polizei schnell, transparent und rechtstaatlich aufzuklären.
  • Dei allen umstrittenen und ökologisch fragwürdigen Projekten wie AKW-Bauvorhaben und Staudamm Ilisu den Dialog mit allen Betroffenen zu suchen und die Bedenken der Menschen vor Ort ernst zu nehmen.
  • Die Debatten zur Verfassungsreform auf breiter Basis und mit intensiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu organisieren. Es ist das demokratische Recht aller Bürgerinnen und Bürger im Land, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an diesen Debatten zu beteiligen.
  • Positiv daran mitzuwirken, dass der Wille der Mehrheit in der Türkei, an der EU-Beitrittsperspektive festzuhalten, nicht einer populistischen und auf Ausgrenzung setzenden Politik zum Opfer fällt.

 

Abgeordnete (alphabetisch):

1.    Agnes Krumwiede, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

2.    Angelika Graf, SPD

3.    Arfst Wagner, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

4.    Beate Walter-Rosenheimer, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

5.    Britta Haßelmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

6.    Christoph Strässer, SPD

7.    Claudia Roth, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

8.    Daniela Wagner, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

9.    Dorothea Steiner, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

10.  Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

11.  Dr. Frithjof Schmidt, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

12.  Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

13.  Dr. Hermann E. Ott, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

14.  Ekin Deligöz, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

15.  Gernot Erler, SPD

16.  Günter Gloser, SPD

17.  Johannes Kahrs, SPD

18.  Josef Winkler, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

19.  Jürgen Trittin, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

20.  Katja Dörner, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

21.  Katrin Göring-Eckardt, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

22.  Kerstin Andreae, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

23.  Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

24.  Manfred Nink, SPD

25.  Memet Kilic, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

26.  Monika Lazar, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

27.  Stefan Liebich, Die LINKE

28.  Steffen-Claudio Lemme, SPD

29.  Susanne Kieckbusch, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

30.  Swen Schulz, SPD

31.  Tabea Rößner, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

32.  Tom Koenigs, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

33.  Ulrich Schneider, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

34.  Uta Zapf, SPD

35.  Uwe Kekeritz, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

36.  Viola von Cramon, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

37.  Volker Beck, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

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