EU-Rüge zu Berliner Flugrouten stellt Frankfurter Verfahren in Frage

Die EU-Kommission stellte fest, dass das Bundesverkehrsministerium gegen EU-Recht verstoßen hat, weil für die geänderten Flugrouten für den Flughafen BER keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wurde. Folge ist nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, bei dem klargestellt wird, ob das deutsche Luftverkehrsrecht in Einklang mit europäischen Richtlinien ist. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt dazu:

Das Vertragsverletzungsverfahren hat das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium sich selbst zuzuschreiben. Es hat Warnungen in den Wind geschlagen und übergeordnete europäische Umweltgesetze ignoriert. Es ist ein eklatanter Mangel, dass im deutschen Recht nicht sichergestellt ist, dass bei einer Änderung von Flugrouten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Das EU-Verfahren wird sich nicht nur auf den Berliner Flughafen beziehen, sondern wird sich auf das deutschlandweite Verfahren zur Flugroutenplanung auswirken. Diese Grundsatzfrage kann also auch die Flugroutenplanung am Frankfurter Flughafen in Frage stellen. Die Befürworter des Flughafenausbaus in Frankfurt weisen gebetsmühlenartig darauf hin, dass sämtliche Genehmigungen unumstößlich sind. Das kann auch eine Fehldeutung sein.

Die jetzige Praxis, bei der die Rechte von Umwelt und AnwohnerInnen bei der Planung von Flugrouten völlig unzureichend berücksichtigt werden, muss dringend geändert werden. Deshalb bin ich den Klägern, der Grünen Liga Berlin und AnwohnerInnen, sehr dankbar, dass sie dazu beitragen, diesen Missstand zu beheben. Mit privatem persönlichen Einsatz und Risiko weisen sie auf Rechtsverstöße hin. Das verdient großen Respekt.

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