B39-Finanzierung ohne Grundlage

In einer Kleinen Anfrage an den Bundestag hat die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner mit ihrer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach der Finanzierungsgrundlage für die Verlegung der B39 gefragt. Die Abgeordnete erklärt dazu:

 

„Die Finanzierungszusage der B39-Verlegung von Bundesverkehrsminister Ramsauer steht im Widerspruch zu den Verwaltungsvorschriften seines eigenen Ministeriums. Damit ist die Finanzierungsgrundlage für das Projekt, auf die sich immer wieder berufen wird, äußerst fraglich. Die Befürworter sollen sich dringend von diesem ökologisch und ökonomisch unsinnigen Projekt verabschieden!

 
Die Bundesregierung plant nämlich, die Verlegung aus dem  Haushaltstitel für Um- und Ausbaumaßnahmen zu finanzieren. Jedoch fällt das Projekt in Neustadt sowohl von den Kosten als auch von der Art der Maßnahme aus dem Rahmen der Um- und Ausbaumaßnahmen. Kein einziges Projekt aus diesem Finanzierungstopf aus dem Haushaltsplan für 2013 erreicht Kosten von 30 Millionen Euro. Die Zusage für das Projekt ist daher unredlich.

 
Der Bau einer neuen Trasse an anderer Stelle, wie er in Neustadt geplant ist, passt nicht in die Vorgaben des Ministeriums für Maßnahmen aus dem Um- und Ausbautopf. Nach den Erläuterungen zum Straßenbauplan gehört das Projekt zu den  Bedarfsplanmaßnahmen, die für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden müssen, denn es ist eine Ausgabe „für Neubau und Verlegung von Bundesstraßen einschließlich Bau von Ortsumgehungen“ (siehe unten). Eine Finanzierung als Um- und Ausbaumaßnahme schmuggelt das Projekt am Bundesverkehrswegeplan vorbei. Die Verlegung der B39 wurde eben nicht für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Der Sachverhalt zeigt deutlich auf: Dieses ganze Projekt ist Wahnsinn, es ist nicht nachhaltig, nicht finanzierbar und wird enorme Nachfolgekosten nach sich ziehen.“

 
Kurt Werner, Mitglied im Stadtrat und im Bauausschuss, erklärt dazu:
„Die Motivation der Stadt Neustadt, die B39-Verlegung als Umbaumaßnahme finanzieren zu lassen, liegt auf der Hand. Das Projekt lässt sich schneller durchsetzen und es muss keine Kosten-Nutzen-Berechnung bestehen. Der Rechtfertigungsdruck für den Sinn der Maßnahme ist viel geringer, weil sie nicht methodisch vergleichbar bewertet werden muss. Daran könnte das Projekt scheitern, denn die Verkehrsbelastung ist im Bundesvergleich gering und hat in den vergangenen Jahren abgenommen.

 
Bei einem stadtverträglichen, niveaugleichen Umbau der Bundesstraße, der die Wegevernetzung für alle  Verkehrsteilnehmer – ob zu Fuß, mit dem Rad, mit Bus, Bahn oder Auto – zum Ziel hat, ist das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen besser. Die Stadt Neustadt sollte ihre Energie einsetzen, um Finanzierungsquellen für diese Lösung aufzumachen. Als falsches Vorgehen betrachte ich daher den jüngsten Beschluss des Stadtrates, in einer geplanten Videodemonstration nur die Planung des überdimensionierten Tunnels und nicht die Alternativvorstellungen einer Kreisellösung darzustellen.

Quellen/Anhang:
[Erläuterungen zum Straßenbauplan]. Seite 50, Positionen 731 22-722 und 741 45-722, ab Seite 150 ff Liste der Um- und Ausbauprojekte
[Kleine Anfrage] „Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen“, Drucksache 17/13370

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