Ruhe in der Nacht ist kein Luxus

Zur Ablehnung des Verdi-Chefs Bsirske von strengeren Nachtflugverboten an Flughäfen erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ein strengeres Nachtflugverbot an ballungsnahen Flughäfen ist kein Luxus, sondern ein dringend notwendiger Schutz eines menschlichen Grundbedürfnisses. Der Schutz der gesetzlichen Nacht zwischen 22 und 6 Uhr ist auch kein Selbstzweck, um die Luftverkehrswirtschaft zu gängeln, sondern vorsorgender Gesundheitsschutz für über 200.000 betroffene Menschen. Ich möchte an die Studie des Umweltbundesamts erinnern, die allein für den Raum Frankfurt am Main die zusätzlichen Kosten, die in den nächsten zehn Jahren für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Patienten entstehen, auf 400 Millionen Euro schätzt. Ein durch Fluglärm höherer Krankenstand ist sicherlich auch nicht im Sinne des Gewerkschaftschefs. Ich würde mich freuen, wenn Bsirske zu uns in die Region kommt, um mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen und werde ihn dazu einladen.

Das Totschlagargument der Arbeitsplätze sollte nicht auf die Sicht der Luftfahrtindustrie begrenzt werden. In der Region sichern nicht nur der Flughafen Frankfurt, sondern zahlreiche kleine Betriebe, mittelständische Unternehmen und Großkonzerne aus einem vielfältigen Branchenmix Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze. Diese und auch der Flughafen sind auf gesunde und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Unausgeschlafene MitarbeiterInnen sind ein Sicherheitsrisiko. Auch in meiner Position als Gewerkschaftsmitglied bei Verdi muss ich den gesamten Branchenmix in der Region im Auge behalten.

Wenn Kurzstreckenflüge auf die Bahn verlagert werden, fallen zwar Arbeitsplätze in der Luftverkehrswirtschaft weg – die Bahn schafft auf der anderen Seite jedoch neue. Politisches Ziel muss sein, den Verkehrsträgern mit der besten Umweltbilanz auch die besten Chancen zu geben. Arbeitsplätze liegen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln auch `auf der Straße´ und `auf den Schienen´.

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