Rede zum Presseauskunftsrecht (zu Protokoll) – Berlin, 28. Februar 2013

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Pressefreiheit ist ein sehr hohes Gut. Diesen Satz würden vermutlich fast Jeder und Jede meiner Kolleginnen und Kollegen unterschreiben. Wer würde diese Feststellung schon bestreiten? Aber in der Praxis zeigt sich dann, wer es ernst meint mit der Pressefreiheit und wer sie lediglich in Sonntagsreden hochhält. Der Bundesnachrichtendienst hat den Begriff auf jeden Fall sehr eng – ich meine, zu eng – ausgelegt und bei der Herausgabe von Informationen an einen Journalisten gemauert. Damit wurde mit einem doch meist gepflegten Brauch der Auskunft von Bundesbehörden an Journalisten gebrochen.

Vergangene Woche wurde deshalb vor Gericht um die Pressefreiheit in Deutschland gerungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Klage eines Journalisten abgewiesen, der etwas über die NS-Vergangenheit des Bundesnachrichtendienstes wissen wollte. Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht vertrat bei der Verhandlung die Auffassung, dass Bundesbehörden Journalistinnen und Journalisten solche Auskünfte nicht geben müssen. Denn zur Herausgabe solcher Daten verpflichten lediglich die Landespressegesetze, die aber nicht für Bundesbehörden gelten, so sein Argument.

Das Gericht hat dazu ein zweischneidiges Urteil gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben und auf die Verfassung verwiesen. Ich bin erleichtert, dass das Gericht für die Medien einen verfassungsrechtlich gedeckten Anspruch auf ein Auskunftsrecht festgestellt hat. Wie genau dieser aber ausgestaltet sein soll, da hat sich Leipzig jedoch vornehm zurückgehalten.

Das Gericht hat jedoch auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten, und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt.
Mit dem Urteil hat sich also faktisch wenig geändert. Die Behörden dürfen Informationen zurückhalten, solange nicht dagegen geklagt wird. Das Presserecht darf aber nicht zum stumpfen Schwert verkommen. Es ist absurd, wenn Journalisten in Bundesbehörden etwas verweigert wird, was ihnen in Landesbehörden zusteht. Und mit den Regelungen in den Landespressegesetzen ist für die Bundesbehörden ganz offensichtlich kein Zugriff gegeben.

So wird Journalistinnen und Journalisten aber die Arbeitsgrundlage gegenüber Bundesbehörden entzogen. Denn es ist richtig und wichtig, dass Journalisten Fakten finden und offenlegen können, die für Bundesbehörden manchmal unbequem sind. Es ist für Journalisten nicht ausreichend, nur auf eine Minimalauskunft zurückgreifen zu können. Akten dürfen Journalisten deshalb nicht grundsätzlich vorenthalten werden. Ein vages Auskunftsrecht ist meines Erachtens ungenügend. Journalisten dürfen nicht auf das Wohlwollen oder den Fleiß der Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen angewiesen sein.

Ich gehe davon aus, dass wir deshalb eine Alternative auf Bundesebene benötigen, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird. Die Journalistinnen und Journalisten brauchen jetzt Klarheit, ihre Informationsansprüche müssen klar geregelt werden. Die SPD hat deshalb ein Presseauskunftsgesetz vorlegt. Das ist ein gutes Signal – wenn auch etwas schnell.

Wir werden diesen Gesetzesvorschlag wohlwollend prüfen. Wir möchten uns aber die Zeit nehmen, um sicher zu sein, ob der Vorschlag kompetenzrechtlich belastbar ist oder ob eine Regelung auf anderer Ebene schlagkräftiger ist. Dazu braucht es auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Volltext. Zudem muss entschieden werden, ob der Vorschlag der SPD ausreichend ist oder noch ausgeweitet werden muss. Wir sehen, dass Handlungsbedarf gegeben ist, wollen aber eine solide Lösung, die den Journalistinnen und Journalisten Rechtssicherheit gibt.
Vielen Dank!

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