Schlechte Zeiten für die Informations- und Medienvielfalt

Das Leistungsschutzrecht für Verlage ist kontraproduktiv. Die Bundesregierung bringt dazu in dieser Woche ein Gesetz in den Bundestag ein, das wir für falsch halten. Denn es wird klamme Presseverlage nicht retten, gefährdet den Informationsfluss im Netz und wird Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken.

Unsere Kritik am Entwurf:

  • Das Gesetz bedroht den Informationsfluss im Netz

Das Gesetz schafft Verwirrung, wer genau betroffen ist. Suchmaschinenanbieter und „gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten“ sind nicht definiert. Man kann nur erahnen, welche Angebote und Dienste unter den Begriff Suchmaschinen fallen sollen. Auch im Nebel bleibt, was der Schutzgegenstand sein soll. Sind Links nun geschützt oder nicht? Sind Titel wie „Bayern gewinnt gegen Köln“ geschützt, die in Links erscheinen? Das Netz aber heißt nicht umsonst so. Das Internet ist darauf angelegt, durch Links weitere Informationen aufzufinden und diese Grundstruktur steht mit dem Gesetz in Frage. Das Gesetz schafft viel Rechtsunsicherheit, die eine Abmahnwelle mit sich bringen kann. Damit verhilft die Bundesregierung Anwaltskanzleien zu weiteren Einnahmen – nicht aber kleinen Presseverlagen.

  • Das Gesetz fördert Medienkonzentration

Es ist klar: die Presseverlage kämpfen im digitalen Wettbewerb. Sie müssen nach Strategien suchen, um trotz sinkender Abozahlen und Werbegeldern überleben zu können. Da liegt es nahe, diejenigen zur Kasse zu bitten, die von der Verlegerleistung profitieren und nichts dafür bezahlen. Es ist aber fraglich, ob – und vor allem welche – Verlage mit einem Leistungsschutzrecht etwas gewinnen. Denn Suchmaschinenanbieter wie Google können die Verlagsseiten kurzerhand aus ihrem Angebot herausnehmen. Damit würde das Leistungsschutzrecht ins Leere laufen.

Die Verlage sind auf Besucher auf ihren Seiten angewiesen, die ihnen die Suchmaschinen bringen. Mit einem Leistungsschutzrecht aber droht Ihnen die Herausnahme aus den Suchmaschinenangeboten. Es ist fraglich, ob sie damit gewinnen. Die großen Verlage können durch ein Leistungsschutzrecht zusätzliche Einnahmen durch Lizenzen erhalten, denn zum Beispiel Springer ist gegenüber einer Suchmaschine wie Google vielleicht in einer derartigen Verhandlungsposition. Die kleinen Verlage aber sind in einer schlechten Verhandlungsposition und können am Ende ohne Lizenz leer ausgehen. Die Koalition bewirkt also mit dem Gesetz stärkere Konzentrationstendenzen auf dem Pressemarkt. Das ist das Gegenteil einer Förderung von Medienvielfalt.

  • Journalisten dürfen kaum Einnahmen erwarten

Auch für die Journalisten bringt das Leistungsschutzrecht nichts. Weil die angemessene Vergütung der Journalisten viel zu vage definiert wird, können diese nicht mit einer geregelten Ausschüttung rechnen. Obwohl sie die Inhalte erstellen, sind sie an möglichen Einnahmen nicht mit einem festen Prozentsatz beteiligt.
Der einseitige Referentenentwurf der Koalition polarisiert die ohnehin komplizierte Debatte um das Urheberrecht zusätzlich und bringt keine Fortschritte bei der Finanzierung von Qualitätsjournalismus. Die Regierung sollte zunächst eine valide Analyse auf den Tisch legen, wie es um die wirtschaftliche und wettbewerbliche Lage der Verlage bestellt ist. Nur auf dieser Grundlage kann und sollte gehandelt werden, um die Vielfalt und Qualität der Presseinhalte zu gewährleisten.

Aus unserer Sicht sollte die Bundesregierung ihren Auftrag aus Art. 5 GG ernster nehmen, Vielfalt in den Medien zu gewährleisten, anstatt den Verlegern ihre einseitigen Wünsche zu erfüllen. Angesagt wären eine umfassende Analyse der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Verlage und journalistischer Angebote insgesamt und darauf basierend Vorschläge zum Erhalt journalistischer Vielfalt. Der erste Schritt wäre also eine valide Datenbasis.

Diese Argumente werde ich auch in der Debatte darlegen. Der Punkt wird höchstwahrscheinlich in der Nacht von Donnerstag auf Freitag debattiert, zur Zeit ist die Debatte für 22:55 bis 23:35 Uhr angesetzt, aber das kann sich noch ändern. Bitte schaut immer wieder auf bundestag.de.

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