Grüne für mehr Medienvielfalt–gegen das Leistungsschutzrecht

Zur aktuellen Debatte Leistungsschutzrecht  erklären Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin und Dr. Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher:

Wir sprechen uns gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus, wie es die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf vorschlägt. Und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, seit es ihn gibt. Wir haben diesen gründlich geprüft und aufgrund dessen unsere Position bezogen. Wir sind nicht erst seit gestern oder aufgrund irgendwelcher Kampagnen gegen das Leistungsschutzrecht. Wir lassen uns nicht vor irgendeinen Karren spannen. Wir lehnen das Leistungsschutzrecht ab, weil wir die vielfältigen Auswirkungen des Gesetztes für fatal halten.

Wir Grüne setzen uns für einen starken Qualitätsjournalismus und Lokaljournalismus ein. Durch diesen Gesetzentwurf werden jedoch, wenn überhaupt, vor allem die wenigen großen Verlage  Mehrreinnahmen bekommen. Die kleinen Verlage werden  dadurch kaum profitieren.  Im Sinne der Medienvielfalt ist dies nicht. Boulevard wird weiter befeuert, denn Geld bekommt das, was am meisten gesucht und geklickt wird. Damit besteht ein Anreiz für Verlage, vor allem solche Inhalte zu publizieren.  Auch für die Journalisten bringt ein solches Leistungsschutzrecht nichts. Denn die angemessene Vergütung ihrer Arbeit wird viel zu vage definiert. Obwohl sie die Inhalte erstellen, sind sie an möglichen Einnahmen nicht mit einem festen Prozentsatz beteiligt. Es ist offensichtlich, dass die Presseverlage im digitalen Wettbewerb kämpfen. Sie müssen nach Strategien suchen, um trotz sinkender Abozahlen und Werbegeldern überleben zu können. Politik ist dort gefragt, wo die Medienvielfalt Gefahr läuft, weiter abzunehmen. Wir sind aber nicht davon überzeugt, dass das Leistungsschutzrecht die richtige Lösung hierfür ist. Denkbar wäre stattdessen die Stärkung von Stiftungs- oder Genossenschaftsmodellen.

Wir Grüne verfolgen das Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger im Netz schnell hochwertige Informationen nach transparenten Kriterien finden. Mit dem Gesetzentwurf laufen wir Gefahr, dass journalistische Inhalte aber weniger oder gar nicht mehr über Suchmaschinen zu finden sind. Außerdem ist nach wie vor unklar, was genau vom Leistungsschutzrecht betroffen sein wird. Ob Links, die Titel von Artikeln enthalten (wie zum Beispiel www.Zeitung.de/Bayern gewinnt gegen Köln) unter Lizenzpflicht fallen, ist bis heute nicht ausgeschlossen. In der Folge besteht Rechtsunsicherheit. Zudem ist eine weitere Abmahn- und Klagewelle zu befürchten. Das spült zwar Gelder in die Kassen der Anwälte, aber nicht in die der Verlage oder die der Journalistinnen und Journalisten.

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