Lizenz-Hopping verhindern: Eine Medienanstalt der Länder einrichten

Zu dem gestern beschlossenen Wechsel der lizenzführenden Landesmedienanstalt der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH von Rheinland-Pfalz nach Hamburg/Schleswig-Holstein erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der Lizenzwechsel von Sat.1 zeigt, dass in der privaten Rundfunkaufsicht die Standortinteressen dominieren. Die bisherige Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkprogramme und -veranstalter durch jeweils ein Bundesland ist mittlerweile völlig anachronistisch. Was bundesweit ausgestrahlt wird, sollte auch von einer Medienanstalt kontrolliert werden, die über Ländergrenzen hinweg denkt.

Wir Grüne fordern schon seit langem eine gemeinsame Medienanstalt der Länder, die für bundesweite Lizenzen der bundesweiten Privatprogramme zuständig sein soll. Damit läge die Lizenzierung und Beaufsichtigung des privaten Rundfunks bei dieser zentralen Stelle. Die vorgesehenen Regionalstellen wären dann zuständig für erstens die Angebote und Veranstalter, die nur regional verbreitet werden, zweitens für Angebote und Veranstalter, die keinen kommerziellen-wirtschaftlichen Zweck verfolgen (Bürgerrundfunk, Offene Kanäle oder Nichtkommerzielle Lokalradios) und drittens für medienpädagogische Aufgaben.

Die Rundfunkkommission der Länder hatte das ‚Lizenzhopping‘ von Sat.1 kritisiert. Konkrete Vorschläge bleiben bislang leider aus. Mit dem grünen Modell  einer Medienanstalt erübrigen sich die Vorwürfe, wonach einzelne Landesmedienanstalten ‚Aufsichtsdumping‘ betreiben würden.“

Zum Hintergrund:
ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH hat im April angekündigt, einen Antrag für eine Lizenz von Sat.1 ab 2013 zukünftig nicht mehr bei der Rheinland-Pfälzischen Landesmedienanstalt (LMK) zu stellen, sondern diesen bei der MA HSH (Landesmedienanstalt Hamburg und  Schleswig-Holstein) zu stellen. Als Grund für den Wechsel der Medienanstalt von Sat.1 gilt der Streit über die Drittsendezeiten. Die LMK hatte gegen den erklärten Willen von Sat.1 die Lizenzen für die bisherigen Veranstalter verlängert. Sat.1 und der bisherige  Veranstalter konnten sich nicht über die Finanzierung einigen. Deshalb schrieb die LMK den Vertrag mit den bisher geltenden Konditionen für weitere fünf Jahre fort.

Gestern hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) beschlossen, der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH eine rundfunkrechtliche Zulassung für ihr Programm SAT.1 zu erteilen. Lizenzführende Landesmedienanstalt von SAT.1 wird die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH).

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