Organspende: Ein Kompromiss, der Leben retten kann

Heute wurde im Bundestag in erster Lesung der interfraktionelle Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende debattiert. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner unterstützt den vorliegende Entwurf und erhofft sich damit eine stärkere Debatte in der Gesellschaft über die Organspende.

MdB Tabea Rößner begrüßt interfraktionelle Gesetzesinitiative. Rößner erklärt: „Ich begrüße den von allen Fraktionen gemeinsam ausgehandelten Kompromiss zur Organspende ausdrücklich und habe ihn mitunterzeichnet. Mit dem vorliegenden Gruppenantrag zur Entscheidungslösung haben wir einen Weg gefunden, der zu einer höheren Bereitschaft zur Organspende führt und gleichzeitig die persönliche Entscheidungsfreiheit zur Organspende bewahrt.

Organspende rettet Leben. Es ist aber auch ein hochsensibles Thema. Für uns GRÜNE ist deshalb die Freiwilligkeit der Organspende-Erklärung entscheidend. Hier konnten wir uns in den Verhandlungen durchsetzen. Der Gesetzgeber darf niemanden verpflichten, sich in dieser persönlichen Frage äußern zu müssen. Auch darf keinerlei moralischer Druck auf die Bürgerinnen und Bürger ausgeübt werden. Niemand darf sich gedrängt fühlen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass es mehr Informationen zu diesem Thema geben wird, die Aufklärung aber ergebnisoffen erfolgt.

Mit dem heute debattierten Kompromiss wird die wichtige Debatte zur Organspende tiefer in die Gesellschaft und in die Familien getragen. Es ist wichtig, über die Entscheidung für oder gegen eine Organspende mit den nächsten Angehörigen zu sprechen. Das schafft Klarheit und nimmt den Druck, für jemanden entscheiden zu müssen.

Allerdings haben einige von uns GRÜNEN – so auch ich – noch erhebliche Bedenken zu einem Aspekt der geplanten Regelung. Ab 2016 soll es ein Verfahren geben, das den Krankenkassen ermöglicht, die Organspende-Erklärung eines Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern und zu löschen. Diese Schreibberechtigung war für die Krankenkassen aus gutem Grund bisher nicht vorgesehen. Zwar soll dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Versicherten möglich sein, dennoch ist diese Regelung datenschutzrechtlich strittig. Aus diesem Grund werde ich einen Gruppenänderungsantrag unterstützen, der die Streichung der vorgesehenen Schreiberecht-Regelung vorschlägt.“

Hintergrund: Der gemeinsam ausgehandelte Entwurf sieht vor, dass sich die Menschen in Deutschland verstärkt mit dem Thema Organspende auseinandersetzen sollen. Sie bekommen zukünftig von ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse per Brief eine Aufforderung, eine freiwillige Erklärung über ihre Bereitschaft zur Organspende abzugeben. Schon in diesem Jahr soll es ein erstes solches Schreiben geben, ein weiteres soll in zwei Jahren folgen und ab 2017 sind regelmäßige Schreiben alle fünf Jahre vorgesehen.

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