Lärmschutz vor Kosteneffizienz

Mit dem Titel „Schutz vor Fluglärm verbessern – EU-Verordnung für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen grundsätzlich überarbeiten“ bringt die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am Donnerstag im Bundestag einen Entschließungsantrag ein. Ein Nachtflugverbot ist das bekannteste Beispiel für eine Betriebsbeschränkung. Die GRÜNEN fordern in dem Antrag die Bundesregierung auf, dem Antrag der Kommission nicht zuzustimmen, da die Verordnung den Lärmschutz  schwächen würde. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner erklärt dazu:

„Die Verordnung stellt den Lärmschutz unter das Diktat der Kosteneffizienz. Betriebsbeschränkungen sollen nach dem Willen der Kommission nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen, wenn passive Maßnahmen wie etwa Lärmschutzfenster ausgeschöpft sind. Jedoch sind Betriebsbeschränkungen das wirksamste Mittel gegen Lärm. Die für den Lärmschutz wirksamsten und nicht kosteneffizientesten Maßnahmen müssen ausgewählt werden dürfen. Zusätzlich muss das Antragsverfahren zur Einführung von Betriebsbeschränkungen vereinfacht werden. Bei derart hohen Lärmbelastungen wie am Frankfurter Flughafen ist die Region auf Betriebsbeschränkungen angewiesen. Wir wollen den Lärm nicht verteilen, sondern wir wollen eine leisere Umwelt.

Die bundesweiten Demonstrationen gegen Fluglärm am vergangenen Samstag zeigen eindeutig: Die Menschen leiden unter der Belastung, die Unternehmen beklagen sich zunehmend über schlechtere Arbeitsbedingungen und lärmgeplagte Mitarbeiter und die Immobilienpreise sinken. Das sind die Folgen des Fluglärms für die Region, die in den Berechnungen zur Kosteneffizienz der Lärmminderungsmaßnahmen kaum auftauchen. Sie bestimmen aber die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit unserer Region.“

Die EU-Kommission hat im Dezember 2011 das sogenannte „Flughafenpaket“ vorgestellt. Sie möchte mit Gesetzesvorhaben die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Flugbetriebes erhöhen, um befürchteten Kapazitätsengpässen entgegenzutreten. Die EU-Verordnung würde direkt in nationales Recht eingreifen. Rößner dazu: „Europäische Regelungen zum Lärmschutz sind sinnvoll, solange sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und nicht die Rechte der Luftfahrtlobby durchsetzen. Wir brauchen europaweit gültige Grenzwerte für die Lärmpegel an Flughäfen. Dafür muss sich die Bundesregierung einsetzen.“

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