Kultur und Rundfunk nicht durch die Frequenzumstellung schädigen

Die Bundesregierung hat in ihrer Euphorie über die Breitbandstrategie offenbar vergessen oder einfach ignoriert, dass die neue Zuteilung der Frequenzen Folgen hat. Bei dem Frequenzbereich, der jetzt an die Mobilfunkhersteller versteigert wurde, handelt es sich um die Kulturfrequenzen, die alle drahtlosen Mikrofone nutzen.

Die versteigerten Frequenzen sind nicht zusätzlich da, sondern sie sind freigemacht worden, weil die analoge Rundfunkübertragung abgeschaltet wurde. Innerhalb dieses Frequenzbereichs funken aber noch immer die drahtlosen Mikrofone und der digital-terrestrische Rundfunk. Die neue Nutzung wird für sie und DVB-T Störungen erzeugen, weil die neuen Nutzer sehr „nah“ an genutzten Frequenzen dran sind. Wo es eng wird im Äther, überschneiden sich Frequenzen und stören sich gegenseitig. Dann piept und quietscht es. Deshalb bekommen die Funkmikrofone eine neue Frequenz zugewiesen; der Umstieg dahin kostet aber. Denn ein Mikrofon kann nicht einfach die Frequenz wechseln, sondern muss dafür ausgetauscht werden.

Die geräumten Frequenzen wurden für viel Geld an die Mobilfunkunternehmen versteigert. An die bisherigen Nutzer wurde aber nicht gedacht. Das sind alle Nutzerinnen und Nutzer moderner drahtloser Mikrofone. Das mag zunächst nach einem Randproblem klingen; das ist es aber nicht. Man muss sich nur mal klar machen, wer alles diese Technik nutzt: Theater, Musikveranstalter, Bands, Kirchen und Fernsehsender. Drahtlose Mikrofone sind beim Auftritt von Bands, bei der Sommerfestansprache des Bundespräsidenten, beim Fußballspiel, der Ausstellungseröffnung und dem Gottesdienst nicht mehr wegzudenken. Diese Mikrofone müssen alle ausgetauscht werden, weil sie vom Handyfunk gestört werden und deshalb auf eine andere Frequenz ausweichen müssen. Hier geht es also nicht um Kleckerbeträge; hier geht es um Millionen, wenn nicht sogar Milliarden.

Wir Grünen setzen uns für einen schnellen Ausbau von Breitband im ländlichen Raum ein. Deshalb haben wir es begrüßt, dieses Ziel mit der Vergabe von Frequenzen an den Mobilfunk zu verknüpfen. Es war sinnvoll und erfolgversprechend, den Erwerb der Frequenzen durch die Auktion an einen Ausbau zu koppeln.

Allerdings haben wir Grünen ein Problem damit, dass sich der Bund die Einnahmen aus der Versteigerung in die Tasche steckt und die Leidtragenden der Frequenzumstellung allein im Regen stehen lässt. Durch die Rechtsnorm mit dem sperrigen Namen „Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“ wurde zwar auf Nachdruck des Bundesrates festgelegt, dass der Bund sich an der Entschädigung beteiligen muss, nicht aber in welcher Form und welcher Höhe. Folgekosten sind nicht ausreichend gedeckt.

Wir fordern von der Bundesregierung deshalb mit unserem Antrag, dass sie eine Rechtsgrundlage schafft, die all denen einen Anspruch auf Entschädigung gibt, die die Leidtragenden der Neuzuteilung der Frequenzen sind.

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