Planfeststellungsverfahren

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Posch zeigt wirren Aktionismus kurz vor seinem Ausscheiden

Mit einer „einfachen Teilrücknahme“ des Planfeststellungsbeschlusses hat der hessische Verkehrsminister Dieter Posch das Verbot von Nachtflügen sowie die Begrenzung auf 133 Flügen pro Nacht in den Nachtrandstunden gestern rechtlich verankert. Er setzte damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. April 2012 um, ohne das schriftliche Urteil abzuwarten. Die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt dazu:

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