©Nils Leon Brauer

Statement zur Reform des Wahlrechts

Anlässlich des Beschlusses der Wahl­rechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages erklärt Tabea Rößner, MdB von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Vorsitzende des Digitalausschusses:

„Die Reform des Wahlrechts ist lange überfällig. Wir als Ampel haben damit dieses jahrelange Ringen beendet und geben dem Parlament die Kraft, sich selbst zu begrenzen. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert. Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments als Herzkammer unserer Demokratie. Es ist deshalb eine Frage der Glaubwürdigkeit der Politik, dass wir diese Reform nun vorgenommen haben.

Wir Grüne haben seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen Wahlrechtsreform gearbeitet und zahlreiche Gespräche mit allen demokratischen Fraktionen geführt. Und wir waren bereit, auf Änderungsvorschläge einzugehen. Das Ziel war immer, ein gerechtes Wahlrecht zu schaffen. Und diese Reform hat Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Eine solch grundsätzliche Reformfähigkeit des Parlaments ist deshalb ein wichtiges Signal an die Bürger:innen.

Die Zweitstimmendeckung ist die konsequente Umsetzung des Verhältniswahlrechts. Sie verhindert die Entstehung von Überhang- und Ausgleichsmandaten, die ja mit ursächlich für ein immer weiter wachsendes Parlament sind. Mit ihr wird die nun beschlossene gesetzliche Regelgröße des Bundestags von 630 Abgeordneten verlässlich eingehalten.

Damit einher geht auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel, deren rechtliche Zulässigkeit schon seit vielen Jahren in Frage gestellt wird. Entscheidend ist eben nicht der Erfolg in einzelnen Wahlkreisen, sondern das Ergebnis der Zweitstimmen in allen Bundesländern. Eine solche Umsetzung des Verhältniswahlrechts sichert die Darstellung des Willens der Bürgerinnen und Bürger der gesamten Bundesrepublik. Dass die Union, insbesondere die CSU, gegen diese Reform ist, ist kein Problem unseres Wahlrechts, sondern das Ergebnis des komplexen Konstrukts der beiden Parteien. Die Lösung dafür haben sie selbst in der Hand.

Im Übrigen dürfte der CSU das Fehlen einer Grundmandatsklausel nicht ganz fremd sein, denn auch bei der Wahl zum bayrischen Landtag gibt es eine solche nicht. So kann es vorkommen, dass manch Bewerber:in trotz Erststimmensieg gar kein Mandat erhält. Was Herr Söder auf Bundesebene für einen ‚Anschlag auf die Demokratie‘ hält, ist funktionierendes Recht im demokratischen Bayern.“

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