Statement: Urhebervertragsrecht und Verlegerbeteiligung

Statement von Tabea Rößner, anlässlich der heutigen Abstimmung über den Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht und zur Verlegerbeteiligung:

„Anscheinend hat die Koalition selbst bemerkt, dass noch Nachbesserungsbedarf besteht und auf den allerletzten Drücker einen Änderungsantrag auf den Tisch geworfen. Trotz einiger Verbesserungen greift das Gesetz nicht die wesentlichen Punkte auf und hat daher keinen wesentlichen Mehrwert für die Kreativen.“

„Besonders misslich ist, dass man nun im Hauruck-Verfahren eine Regelung für die Verlegerbeteiligung mit dem Urhebervertragsrecht verknüpft hat: So bleibt weder Raum für eine angemessene Beurteilung, noch für eine differenzierte Bewertung: Es gilt Hü oder Hott. Dieses Verfahren wird aber der Bedeutung beider Themen nicht gerecht.“

„Zwar scheint letztlich eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft aus beiderseitigem Interesse von Urhebern und Verwertern grundsätzlich begrüßenswert, damit also auch die Verlegerbeteiligung, für die es der Zustimmung des Urhebers bedarf. Es wäre aber für ein gedeihliches Miteinander nun gleichzeitig der richtige und wichtige Zeitpunkt, Streitpunkte, etwa über die internen Verteilungspläne oder Stimmberechtigungen, aufzulösen. Das ist bislang nicht ausreichend erfolgt.“

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  1. Sonya Winterberg

    Als Urheberin fällt es mir schwer, das beiderseitige Interesse von Urhebern und Verwertern in einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft zu sehen. Vielleicht mögen Sie sich nochmal mit den Fakten z.B. bei vginfo.org/faq vertraut machen. Ein „gedeihliches Miteinander“ kann m.E. nur auf Augenhöhe erfolgen, davon sind wir aber meilenweit entfernt. Streitpunkte aufzulösen könnte so einfach sein: zum Beispiel durch eine Unterstützung seitens der Politik, was die Durchsetzung der geltenden Rechtslage angeht. Wer keine Rechte einbringt, sollte bei den Verwertungsgesellschaften weder am Tisch sitzen noch davon profitieren.

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