Ein Normenkontrollantrag für die Unabhängigkeit des Rundfunks
Grüne auf dem Weg nach Karlsruhe

(30.03.2010) Im November 2009 lehnte der ZDF-Verwaltungsrat unter der Führung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch die Verlängerung des Vertrages von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur ab. Damit wurde eine Diskussion um die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gang gesetzt.
Aus grüner Sicht ist die Zusammensetzung der ZDF-Gremien nicht verfassungskonform: Rundfunk muss staatsfern sein. Dort dürfen aus unserer Sicht nicht so viele Regierungsvertreter und von den Ministerpräsidenten abgesegnete gesellschaftliche Vertreter sitzen.
Was im November wie ein schwarzer Tag für die Rundfunkfreiheit aussah, könnte jetzt zur großen Chance werden. Denn mit der von uns Grünen vorgeschlagenen Überprüfung des ZDF-Staatsvertrags durch das Bundesverfassungsgericht können wir endlich Klarheit schaffen. Wir gehen nach Karlsruhe, denn wir wollen keinen Schwarzfunk. Wir wollen auch keinen Rotfunk und keinen Grünfunk. Wir wollen einen unabhängigen Rundfunk. Was das für die Besetzung des ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrates heißt, wollen wir das Bundesverfassungsgericht entscheiden lassen. Unser Ziel ist klar: Der verfassungswidrige Einfluss des Staates muss aus den Aufsichtsgremien des ZDF zurückgedrängt werden.
Um einen solchen Normenkontrollantrag zu stellen, bedarf es der Stimmen von mindestens einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten. Da die Linksfraktion im Deutschen Bundestag die Antragsschrift mit unterstützt, fehlen uns noch zwölf Stimmen bis zum Erreichen dieses Quorums.
Die halbherzige Klage von Kurt Beck
Wir Grüne wollen den Staatsvertrag des ZDF als Ganzes durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.
Die vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck jüngst vorgestellte Verfassungsklage will hingegen nur einzelne Paragrafen überprüfen lassen: Zwar möchte Kurt Beck Vertreter des Bundes beziehungsweise der Parteien aus dem Fernsehrat entfernen, nicht aber Regierungsmitglieder – also Vertreter der Exekutive! Seinen eigenen Sitz und seine Einflussmöglichkeiten im Aufsichtsrat des ZDF möchte Ministerpräsident Beck also nicht hinterfragen lassen. Auch künftig möchte er darüber mitentscheiden können, wer aus welchen gesellschaftlichen Organisationen in diese Aufsichtsgremien entsendet wird.
Staatsferne sieht für uns anders aus!
Bundestagsabgeordnete haben die Pflicht, die Verfassung zu wahren. Wir gehen davon aus, dass die anderen Abgeordneten im Sinne der Rundfunkfreiheit das ihnen im Grundgesetz verbriefte Recht wahrnehmen werden und uns mit ihrer Unterschrift unterstützen. Wirkliche Staatsferne im Rundfunk strebt nur unsere Antragsschrift an.
Foto: "Mainzelmännchen" von marfis75 /flickr.com, Lizensiert unter Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic
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